Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Autonomes Fliegen (Return to home, Follow me, Way Points) bedeutet bei uns „selbständiges Fliegen“. Das heißt, die Drohne fliegt selbständig eine bestimmte Strecke – in Sichtweite – ab, welche vorher durch den Steuerer entsprechend festgelegt wurde. Wir würden einen Schadensfall bei uns – ohne Präjudiz für zukünftige Schadenfälle – wie folgt handhaben:
Versicherungsschutz besteht, solange die Drohne beim Fliegen in Sichtweite bleibt, der Steuerer die Drohne zu jeder Zeit im Auge behält, alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und der Steuerer zu jederzeit in den Flug eingreifen kann.
Der Begriff "Autonomes Fliegen" bezieht sich auf den Flugmodus von Drohnen, bei dem der gesamte Flug inklusive Start und Landung ohne manuelles Eingreifen durch den Piloten erfolgt. Diese Art von Flugbetrieb ist besonders relevant im Rahmen der Drohnen-Haftpflichtversicherung, da sie spezifische Risiken birgt, die versichert werden müssen. Anders als beim automatisierten Fliegen, bei dem der Pilot jederzeit in den Flug eingreifen kann, entscheidet die Drohne beim autonomen Fliegen selbstständig, welche Manöver sie durchführt, auch in unvorhergesehenen Situationen. Dies bringt zusätzliche Versicherungsanforderungen mit sich, insbesondere, da autonome Flüge nur unter bestimmten rechtlichen Bedingungen erlaubt sind.
Laut der europäischen Drohnenverordnung dürfen autonome Flüge in der offenen Kategorie nicht durchgeführt werden. Sie fallen unter die spezielle Kategorie und erfordern eine Betriebsgenehmigung. Drohnen, die autonom fliegen, müssen sicherstellen, dass Risiken für unbeteiligte Personen minimiert werden. Die Drohne entscheidet selbst, welche Manöver sie in kritischen Situationen durchführt, was bedeutet, dass der Fernpilot oft gar nicht mehr eingreifen kann.
Im Kontext der Drohnen-Haftpflichtversicherung spielen zwei Haftungstypen eine zentrale Rolle:
Autonomes Fliegen verschärft die Risiken, da der Pilot nicht unmittelbar für Entscheidungen der Drohne verantwortlich gemacht werden kann. Dies bedeutet, dass Drohnenhaftpflichtversicherungen, die autonomes Fliegen abdecken, speziell auf diese Gefährdungshaftung ausgelegt sein müssen.
Beim Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung sollte unbedingt geprüft werden, ob autonome Flugmodi versichert sind. Viele Standardtarife schließen den Schutz für autonome oder automatisierte Flugmodi explizit aus. Daher ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen. Autonome Funktionen wie Waypoints, FollowMe oder ActiveTrack fallen häufig unter spezielle Versicherungsbedingungen, die separat abgeschlossen werden müssen.
💡 Wenn Sie gewerbliche Drohnen einsetzen oder autonom fliegen, sollten Sie unbedingt eine gewerbliche Drohnenversicherung in Betracht ziehen, die diese speziellen Risiken abdeckt.
Eine der größten Herausforderungen beim autonomen Fliegen besteht darin, dass unvorhergesehene Ereignisse eintreten können, wie z.B. technische Defekte oder plötzliche Hindernisse, auf die die Drohne nicht korrekt reagiert. Versicherer, die diese Risiken abdecken, müssen detaillierte technische Daten der Drohne prüfen und genehmigen, bevor eine vollständige Deckung angeboten wird. Hierbei können folgende Deckungslücken entstehen:
Die Mindestanforderung für die Drohnen-Haftpflichtversicherung in Deutschland liegt bei einer Deckungssumme von 1 Million Euro. Für autonomes Fliegen, insbesondere bei gewerblicher Nutzung oder Flügen außerhalb der Sichtweite, wird jedoch empfohlen, eine höhere Deckungssumme zu wählen. Viele Versicherer bieten Tarife mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Millionen Euro an, um die erhöhten Risiken autonomer Flüge zu berücksichtigen.
Empfehlung: Schauen Sie sich die HDI Drohnen-Haftpflicht und die R+V Drohnen Versicherung genauer an, wenn Sie eine Absicherung für autonomes Fliegen suchen.
Autonomes Fliegen stellt besondere Anforderungen an Drohnen-Haftpflichtversicherungen. Da der Pilot nicht direkt in das Fluggeschehen eingreifen kann, müssen Versicherer eine umfassende Gefährdungshaftung bieten, die alle unvorhersehbaren Risiken abdeckt. Ob privat oder gewerblich, wenn Sie planen, Drohnen autonom fliegen zu lassen, ist es unerlässlich, eine Versicherung abzuschließen, die diese speziellen Risiken abdeckt. Ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen und die Wahl einer ausreichenden Deckungssumme sind entscheidend.
Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.