FAQs

Häufig gestellte Fragen

Ab wann / wieviel Gramm ist eine Drohne versicherungspflichtig?

In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht für Drohnen, sobald diese im Freien betrieben werden. Diese Pflicht ist unabhängig vom Gewicht der Drohne und wird durch das Luftverkehrsgesetz (§ 43 LuftVG) und die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 102 LuftVZO) geregelt. Daher ist jede Drohne, ob Spielzeugdrohne oder professionelles Fluggerät, bei Außenbetrieb versicherungspflichtig.

Drohnen unter 250 Gramm

Auch Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, müssen versichert werden, sobald sie außerhalb geschlossener Räume betrieben werden. Obwohl sie häufig als besonders sicher gelten, können auch diese Drohnen Schäden verursachen, was den Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich macht.

Drohnen über 250 Gramm

Bei Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, greifen nicht nur die Versicherungspflichten, sondern auch zusätzliche Anforderungen, wie beispielsweise der Besitz eines Drohnenführerscheins (z.B. Klasse A1/A3). Je schwerer die Drohne und je risikoreicher der Betrieb (z.B. in der Nähe von Menschen oder über bebauten Gebieten), desto strenger sind die rechtlichen Auflagen.

Gewerbliche Drohnen

Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen gelten strengere Anforderungen. In diesem Fall muss eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt höhere Risiken ab, die im Rahmen von kommerziellen Einsätzen entstehen können, wie zum Beispiel Foto- und Videoaufnahmen für professionelle Zwecke.

Tipp: Bei der gewerblichen Nutzung lohnt es sich, die verschiedenen Angebote für eine gewerbliche Drohnenversicherung zu vergleichen. Sie können hier eine passende Versicherung für gewerbliche Zwecke finden.

Welche Drohnen sind ausgenommen?

Grundsätzlich sind alle Drohnen, die im Freien geflogen werden, versicherungspflichtig. Es gibt keine Ausnahme für Gewicht oder Nutzung. Selbst Drohnen, die auf eigenem Grundstück geflogen werden, benötigen eine Versicherung.

Was deckt die Drohnen-Haftpflichtversicherung ab?

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Risiken, die durch den Betrieb der Drohne entstehen können. Dazu gehören unter anderem:

  • Schäden an fremdem Eigentum (z.B. bei einem Absturz auf ein Auto)
  • Verletzungen von Personen
  • Kosten für Bergungsaktionen oder andere Notfalleinsätze

Es ist wichtig, dass die Versicherung eine gesetzliche Mindestdeckungssumme von mindestens 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) bietet, was etwa einer Versicherungssumme von rund einer Million Euro entspricht. In vielen Fällen empfehlen Experten jedoch, eine höhere Deckungssumme zu wählen, da die tatsächlichen Schadenskosten in Extremfällen deutlich höher ausfallen können.

Drohnenführerschein und Versicherung

Für Drohnen, die über 250 Gramm wiegen oder in risikoreichen Umgebungen betrieben werden, ist nicht nur eine Haftpflichtversicherung erforderlich, sondern auch ein Drohnenführerschein. Dies gilt insbesondere für Drohnen der Kategorien A1, A2 und A3, die in der EU-Drohnenverordnung geregelt sind. Der Drohnenführerschein ist ein Nachweis, dass der Pilot über das nötige Wissen und die Fähigkeiten verfügt, um die Drohne sicher zu steuern.

Tipp: Der günstigste Anbieter für den Drohnenführerschein ist Drone Class. Sie können ihn hier erwerben.

Fazit

Unabhängig vom Gewicht oder der Nutzung (privat oder gewerblich) besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für Drohnen, sobald sie im Freien geflogen werden. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist daher unerlässlich, um sich vor hohen Schadensersatzforderungen zu schützen. Insbesondere gewerbliche Nutzer sollten auf eine ausreichend hohe Deckungssumme und spezielle gewerbliche Tarife achten.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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