FAQs

Häufig gestellte Fragen

Mit welcher Versicherung kann ich im kontrollierten Luftraum fliegen?

Um mit einer Drohne im kontrollierten Luftraum fliegen zu dürfen, sind spezielle Genehmigungen erforderlich. Generell gilt, dass der kontrollierte Luftraum dort beginnt, wo sich auch bemannter Flugverkehr bewegt. Drohnen dürfen dort nur mit einer ausdrücklichen Freigabe der Flugsicherung (DFS) oder des zuständigen Flugverkehrskontrollturms betrieben werden. Diese Freigabe ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Flug den Regularien entspricht und keine Gefahr für den regulären Luftverkehr darstellt.

Welche Versicherung wird benötigt?

Für den Flug im kontrollierten Luftraum ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Diese Versicherung muss die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen erfüllen, die je nach Drohnenklasse und Gewicht variieren können. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch die Drohne an Personen, Gegenständen oder im Luftverkehr verursacht werden. Dabei muss die Deckungssumme mindestens 1 Million Euro betragen, in manchen Fällen sind sogar bis zu 1,5 Millionen Euro empfehlenswert, um rechtlich abgesichert zu sein.

Wichtig ist auch, dass die Versicherung den kontrollierten Luftraum explizit abdeckt, da nicht jede Standard-Haftpflichtversicherung diesen Bereich einschließt. Tarife für den gewerblichen Einsatz bieten häufig die nötige Absicherung, auch für automatisierte Flugmodi wie Waypoints oder Follow-Me, die oft in professionellen Szenarien eingesetzt werden.

Weitere Anforderungen

Neben der Versicherung benötigen Piloten im kontrollierten Luftraum meist einen Kenntnisnachweis oder sogar ein Fernpilotenzeugnis (abhängig von der Drohnenklasse und dem Einsatzort). Außerdem muss der Flug stets in direkter Sichtweite durchgeführt werden, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor.

Um rechtlich abgesichert zu sein und Strafen zu vermeiden, sollten Drohnenpiloten sich umfassend über die lokalen Luftfahrkarten und die ICAO-Karten informieren, auf denen die genauen Lufträume festgelegt sind. Ohne diese Freigaben und die entsprechende Versicherung drohen Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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