Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Ja, das Operieren von Drohnen, wie Multicoptern im kontrollierten Luftraum ohne besondere Freigabe durch die DFS ist möglich, sofern alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden. Sofern also alle von der DFS aufgelisteten Tatbestände für eine generelle Erteilung der Flugerlaubnis in den 16 Kontrollzentren der DFS vorliegen (vgl. NFL 1-681-16) – besteht im Rahmen der Police Versicherungsschutz. Generell gilt, dass stets alle behördlichen Bedingungen, Auflagen und Gesetze einzuhalten sind. Die Verantwortung sich hierüber entsprechend zu informieren, liegt stets beim Versicherungsnehmer!
Der Form halber weisen wir noch darauf hin, dass die vorangegangene Erklärung den Versicherungsnehmer jedoch nicht vom Erwerb einer generellen Aufstiegsgenehmigung – welche von den jeweiligen Landesregierungen ausgestellt werden – entbindet, da sich die Sonderregelung der DFS (vgl. NFL 1-681-16) ausschließlich auf die DFS-Kontrollzenten – sprich alle Verkehrsflughäfen in Deutschland – bezieht.
Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.