Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
In der Regel reichen im Schadenfall aussagekräftige Fotos aus. Rechtlich würde der Versicherung eine Begutachtung (durch Zusenden der Drohne durch den Versicherungsnehmer) zustehen (Drohnen Kasko Tarife). Im Regulierungsfall dürfte die Versicherung die Drohne sogar behalten, da der Versicherungsnehmer entsprechend entschädigt wird (um sich eine gleichwertige Drohne zu kaufen). Dies passiert, wie oben geschrieben, aber äußerst selten.
Wenn ein Kaskoschadenfall eintritt, zum Beispiel durch einen Absturz, Diebstahl oder Transportschaden, regelt die Versicherung den Schaden, indem Sie den Vorfall melden und die erforderlichen Nachweise einreichen. Diese können unter anderem Fotos des Schadens, Kostenvoranschläge oder Kaufbelege sein. Anschließend prüft die Versicherung den Schaden und leitet entweder eine Reparatur oder eine Entschädigung ein.
In der Regel behalten Sie die Drohne bei sich während des gesamten Prozesses. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn es Unklarheiten gibt, könnte die Versicherung eine Inspektion durch einen Gutachter verlangen, aber eine tatsächliche Übersendung der Drohne ist üblicherweise nicht notwendig.
Zusätzliche Dokumente wie Reparaturberichte oder Kostenvoranschläge müssen eingereicht werden, damit der Schaden reguliert wird, aber eine physische Übermittlung der Drohne bleibt die Ausnahme. Insbesondere bei gewerblich genutzten Drohnen mit umfassender Kaskoversicherung können die Anforderungen strikter sein und zusätzliche Regelungen greifen.
Es ist ratsam, sich vorab gut über die genauen Bestimmungen der jeweiligen Versicherungspolice zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.