FAQs

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Drohne während der Vertragslaufzeit wechseln?

Ja, ein Austausch der Drohne ist jederzeit möglich. Hierzu reicht ein schriftlicher Hinweis mit den unten genannten Daten und wir ändern Ihren Vertrag entsprechend. Auf Ihren Wunsch erstellen wir Ihnen auch neue Versicherungsdokumente bzw. ein neues Zertifikat.

Folgende Daten werden für den Eintrag eines Wechsels, oder eine zusätzliche Drohne, die in Ihre Police aufgenommen werden soll benötigt.

  • Hersteller
  • Modell
  • Eigenbau - Ja/Nein (Falls "Ja" Photo der Drohne)
  • Seriennummer
  • Maximales Abfluggewicht (MTOM) in kg
  • Baujahr
Es ist grundsätzlich möglich, die Drohne während der Vertragslaufzeit einer Drohnenversicherung zu wechseln, doch es gibt einige wichtige Aspekte, die dabei berücksichtigt werden müssen, abhängig von der Art deiner Versicherung und dem Anbieter. Bei vielen Versicherungen, wie beispielsweise bei HDI oder NV Versicherungen, besteht oft die Möglichkeit, den Vertrag an die neue Drohne anzupassen. Dabei solltest du Folgendes beachten:

  1. Mitteilungspflicht: Du bist verpflichtet, deinem Versicherer den Wechsel der Drohne unverzüglich mitzuteilen. Die Versicherung muss wissen, welche Drohne konkret versichert wird, da sich die Versicherungsprämien nach Gewicht, Modell und Einsatzgebiet (privat oder gewerblich) richten.

  2. Vertragsanpassungen: Oftmals wird bei einem Drohnenwechsel der bestehende Vertrag angepasst. Einige Versicherer bieten sogar spezielle Tarife an, die mehrere Drohnen abdecken, sodass ein Austausch oder die Hinzufügung weiterer Drohnen unkompliziert ist. NV Versicherung und HDI bieten Tarife, bei denen bis zu drei Drohnen gleichzeitig versichert werden können. Eine Änderung ist in der Regel problemlos online möglich.

  3. Kostenanpassung: Ein Wechsel auf eine Drohne mit einem höheren Wert oder einer größeren Abflugmasse kann höhere Versicherungsprämien nach sich ziehen. Je nach Anbieter und Tarif können sich diese zusätzlichen Kosten während der Vertragslaufzeit ergeben. Manche Versicherungen, wie die HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung, ermöglichen es, die Deckungssumme flexibel zu erhöhen, was bei einem Drohnenwechsel sinnvoll sein könnte.

  4. Sonderkündigungsrecht: Solltest du deine Drohne verkaufen oder nicht mehr nutzen, gibt es in der Regel kein automatisches Sonderkündigungsrecht, es sei denn, dies wurde im Vertrag explizit festgelegt. Du kannst jedoch den Vertrag anpassen oder eine Ersatzdrohne anstelle der alten versichern lassen.

  5. Ausschlüsse und Besonderheiten: Wenn du zu einem gewerblichen Einsatz übergehst, ist es wichtig, zu prüfen, ob deine bisherige Versicherung dies abdeckt oder ob du auf einen gewerblichen Tarif wechseln musst. Einige Versicherungen bieten hier spezielle Tarife an, die sowohl private als auch gewerbliche Flüge umfassen, wie es bei den Angeboten von HDI und NV der Fall ist.

Es ist daher ratsam, vor dem Wechsel deiner Drohne die genauen Bedingungen deiner Versicherung zu prüfen und dich mit deinem Anbieter in Verbindung zu setzen, um den Wechsel reibungslos durchzuführen. Weitere Informationen zu den besten Tarifen findest du in einem Drohnenversicherung Vergleich.


Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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