Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Ja, eine Drohnenversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen, unabhängig von deren Gewicht, Größe oder Verwendungszweck. Nach § 43 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) müssen alle "Luftfahrzeuge", zu denen auch Drohnen zählen, haftpflichtversichert sein. Daher müssen auch Drohnen unter 250 Gramm versichert werden.
Die Versicherungspflicht dient dem Schutz von Dritten. Wenn eine Drohne in einen Unfall verwickelt wird und dabei Schäden an Personen oder Sachen verursacht, können die Kosten schnell sehr hoch werden – insbesondere bei Personenschäden. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten und schützt den Drohnenpiloten vor erheblichen finanziellen Belastungen.
Auch für kleine Drohnen, die oft als weniger gefährlich angesehen werden (z.B. Drohnen unter 250 Gramm), ist eine Versicherung erforderlich. Auch sie können in Unfälle verwickelt werden und Schäden verursachen, weshalb der Gesetzgeber keine Ausnahme für diese kleinen Modelle macht.
Die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen, unabhängig von deren Größe oder Gewicht. Dies betrifft sowohl private als auch gewerbliche Drohnen. Beispiele für versicherungspflichtige Drohnen sind:
Selbst für Drohnen unter 250 Gramm, die häufig als "Spielzeugdrohnen" betrachtet werden, besteht eine Versicherungspflicht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird.
In Deutschland ist die Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend. Sie tritt ein, wenn durch den Betrieb der Drohne ein Schaden an Dritten verursacht wird – zum Beispiel bei einer Kollision oder einem Absturz. Für private Drohnenpiloten reicht oft eine private Haftpflichtversicherung aus, sofern diese auch Drohnen mit einschließt. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit, eine Kaskoversicherung abzuschließen. Diese schützt die Drohne selbst vor Schäden, die durch Diebstahl, technische Defekte oder Unfälle entstehen. Die Kasko-Versicherung kann auch Schäden abdecken, die durch Abstürze verursacht werden, selbst bei schwierigen Situationen wie einem Absturz ins Wasser.
Das Fliegen einer Drohne ohne Versicherung verstößt gegen das Luftverkehrsgesetz. Dies kann zu erheblichen Geldstrafen führen, die vom Luftfahrt-Bundesamt verhängt werden. Zudem haftet der Drohnenpilot im Schadensfall persönlich, was zu enormen finanziellen Belastungen führen kann – insbesondere bei Personenschäden, die leicht in den fünf- oder sechsstelligen Bereich steigen können.
Ja, auch Drohnen unter 250 Gramm müssen haftpflichtversichert sein, unabhängig davon, ob sie als "Spielzeugdrohnen" gelten oder nicht. Der Gesetzgeber macht hier keinen Unterschied, und auch wenn diese Modelle als weniger gefährlich betrachtet werden, ist eine Versicherung verpflichtend.
Überprüfen Sie, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung auch Drohnen abdeckt. Falls nicht, sollten Sie eine separate Drohnenversicherung abschließen oder Ihre Privathaftpflichtversicherung anpassen. Für einen umfassenden Schutz bieten viele Versicherungen wie die AXA Tarife an, die auch Drohnenversicherungen beinhalten, ab günstigen 32,76 € pro Jahr.
Für gewerbliche Drohnenpiloten ist eine spezielle gewerbliche Drohnenversicherung erforderlich. Diese Versicherung deckt nicht nur Schäden an Dritten ab, sondern bietet auch spezielle Schutzmaßnahmen für den gewerblichen Einsatz, beispielsweise bei der Durchführung von Foto- oder Filmaufnahmen aus der Luft. Diese Versicherungen bieten in der Regel eine höhere Deckungssumme und maßgeschneiderte Bedingungen für gewerbliche Nutzer.
Für Drohnenpiloten ist die Kombination aus Haftpflicht- und Kaskoversicherung ideal. Die Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden an Dritten, während die Kaskoversicherung Schäden an der eigenen Drohne abdeckt. Besonders für wertvolle Drohnen oder Drohnen, die in schwierigen Umgebungen geflogen werden, ist eine Kaskoversicherung sinnvoll.
Weitere Details zu Kaskoversicherungen finden Sie hier: Drohnen Kasko Vergleich.
Fliegt man ohne Drohnenversicherung, handelt man gegen § 43 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes. Dies zieht nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich, sondern stellt auch ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Im Schadensfall haftet der Drohnenpilot persönlich für alle Schäden, was zu hohen Kosten führen kann, vor allem bei Personenschäden. Vermeiden Sie diese Risiken, indem Sie rechtzeitig eine Haftpflichtversicherung für Ihre Drohne abschließen.
Die Drohnenversicherung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch vor finanziellen Risiken, die mit dem Betrieb einer Drohne verbunden sind. Stellen Sie sicher, dass Sie vor dem ersten Flug eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Eine Kaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz für die Drohne selbst und ist vor allem bei wertvollen Modellen oder riskanteren Einsätzen empfehlenswert.
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Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.