Wir sind per Gesetz verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass wir als Versicherungsmakler agieren.
Sämtliche Erstinformationen finden Sie hier oder können im Downloadbereich als PDF heruntergeladen werden.
Ebenfalls möchten wir Sie gerne produktorientiert beraten, hierfür stellen wir Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Sollten Sie vor oder während des Buchungsprozesses Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
ab EUR 150,00
Weitere Informationen zu unseren Drohen Kaskoversicherungs-Angeboten
Nachfolgend erhalten Sie die gewünschten Informationen zum Drohnen & Kamera Vollkasko Tarif.
Hierbei handelt es sich um eine gewerbliche Elektronikversicherung für Ihre Drohne bzw. Kamera.
Die Haftpflicht-Versicherung ist nicht in der Kaskoversicherung inklusive.
Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer Versicherung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist.
Als Experte im Bereich der Drohnen-Versicherung können wir Ihnen für die gewerbliche Nutzung folgende Vollkasko-Versicherung anbieten:
Die Prämie versteht sich zuzüglich 19% gesetzlicher Versicherungssteuer.
Drohnen Vollkasko Versicherungsschutz besteht ab gewünschtem Versicherungsbeginn.
Generell ist eine Kaskoversicherung auch für BOS-Anwender möglich. Allerdings müssen wir in diesem Spezialfall zusammen mit dem Versicherer die individuelle Risikobewertung durchführen, daher bitten wir Sie uns bei Interesse zu kontaktieren.
Was ist bei der Drohnen Kaskoversicherung versichert?
Drohnen sind bis zu der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert, sofern diese:
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden
Es besteht Versicherungsschutz für Anprall, Bodenstürze und Bruchschäden. Versicherungsschutz besteht auch während der Transporte in Kraftfahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln im unmittelbaren Gewahrsam durch den Versicherungsnehmer oder einen seiner Repräsentanten.
Darüber hinaus besteht auch bei Absturz über stehenden oder fließenden Gewässern Versicherungsschutz.
Es besteht voller Versicherungsschutz auch während der Nachtzeit (22.00 - 06.00 Uhr), solange die versicherten Geräte sich im Gebrauch befinden - wie z. B. bei Nachtaufnahmen, Abendveranstaltungen und Ähnlichem. Die Geräte, die im Kraftfahrzeug zwischengelagert werden, fallen ebenfalls hierunter.
Sofern die Arbeiten mit den Aufnahmegeräten beendet sind, besteht während der Nachtzeit auch Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug
Versicherungsschutz besteht nicht für Aufwendungen:
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden:
Versicherungsort
Es gilt weltweiter Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz besteht auch während der Transporte in Kraftfahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln im unmittelbaren Gewahrsam durch den Versicherungsnehmer oder einen seiner Repräsentanten.
Sofern im jeweiligen Land eine Aufstiegserlaubnis oder sonstige rechtliche Vorgaben Voraussetzungen für den Flugbetrieb sind, so ist die Einhaltung dieser Vorschriften auch zwingende Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Umfang der Entschädigung
Die Entschädigungsleistung erfolgt nach dem Grundbaustein Elektronik. Gem. Grundbaustein Elektronik wird
im Totalschadenfall innerhalb der ersten 12 Monate nach Neuanschaffung der Neuwert abzüglich des Wertes
des Altmateriales ersetzt.
Ab einem Alter von einem Jahr werden folgende Abzüge vom Neuwert vorgenommen:
Sollten keine Anschaffungsrechnungen vorgelegt oder das Alter des Gegenstandes nicht in anderer geeigneter Form nachgewiesen werden können, so werden grundsätzlich 70 % in Abzug gebracht.
Im Teilschadenfall werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen abzüglich des Wertes des Altmaterials ersetzt. Die maximale Entschädigungsleistung entspricht der Entschädigungsleistung im Totalschadenfall
Selbstbehalt
Es gilt ein genereller Selbstbehalt von 10 % des Schadensbetrages, mindestens jedoch der im Versicherungsschein genannte Selbstbehalt, vereinbart.
Bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung außerhalb des Versicherungsortes und beim Einsatz über stehenden und fließenden Gewässern wird die Entschädigung um 25 %, mindestens jedoch um den im Versicherungsschein genannten Selbstbehalt gekürzt.
Obliegenheiten
Während der Transporte mit einem Fahrzeug sind die Gegenstände im verschlossenen Kofferraum bzw. bei Kombi-/ Lieferwagen im verschlossenen und von außen nicht einsehbaren Innenraum des Kraftfahrzeuges unterzubringen. Das Sicherheitssystem (ab einer Versicherungssumme von 2.000,-EUR) ist dauerhaft in Funktion zu halten und darf aus keinem Grund und zu keiner Zeit vom Versicherungsnehmer deaktiviert oder in sonstiger Weise verändert werden. Das Vorhandensein des Sicherheitssystems ist über die Vorlage der entsprechenden Anschaffungsrechnung oder Herstellerbeschreibung oder einer anderen geeigneten Unterlage nachzuweisen.