Wir sind per Gesetz verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass wir als Versicherungsmakler agieren.
Sämtliche Erstinformationen finden Sie hier oder können im Downloadbereich als PDF heruntergeladen werden.
Wir möchten Ihnen auch eine produktorientierte Beratung anbieten und bieten Ihnen hierzu die folgenden Optionen an:
Falls Sie Fragen haben, sei es vor dem Buchungsprozess oder währenddessen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
ab EUR 150,00
Für die gewerbliche Nutzung Ihrer Drohne oder Kamera bieten wir Ihnen unseren Drohnen & Kamera Vollkasko Tarif an, der als eine spezialisierte Form der gewerblichen Elektronikversicherung dient. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Haftpflichtversicherung nicht im Rahmen dieser Kaskoversicherung enthalten ist. Die Versicherung kann von Personen abgeschlossen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Als Fachexperten im Bereich Drohnen-Versicherung stellen wir Ihnen für die gewerbliche Nutzung folgende Vollkasko-Versicherungsoptionen zur Verfügung:
anfordern.
Die Prämie für die Drohnen Vollkasko-Versicherung wird zuzüglich 19% gesetzlicher Versicherungssteuer berechnet. Der Versicherungsschutz tritt mit dem gewünschten Versicherungsbeginn in Kraft.
Eine Kaskoversicherung ist grundsätzlich auch für Anwender im Bereich von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verfügbar. In diesem speziellen Fall ist es jedoch erforderlich, gemeinsam mit dem Versicherer eine individuelle Risikobewertung vorzunehmen. Sollten Sie Interesse an einer solchen Versicherung haben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um die Details zu besprechen.
Was ist bei der Drohnen Kaskoversicherung versichert?
In der Drohnen-Kaskoversicherung sind Drohnen bis zur in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme abgedeckt, unter der Voraussetzung, dass sie:
Ebenfalls versichert, sofern in der Versicherungssumme inbegriffen, sind die Fernsteuerung, Ladegeräte, Ersatz- und Wechselakkus, sowie abnehmbare und fest eingebaute Kameras, Messgeräte und Anbauteile.
Steuergeräte, wie beispielsweise Touchpads, sind nur dann mitversichert, wenn sie während des Gebrauchs als Fernsteuerung in Verbindung mit dem Flugobjekt verwendet werden und vom Hersteller hierfür zugelassen sind. Ausgenommen von der Versicherung sind Lack-, Kratz- und Schrammschäden, Glasbruch sowie sonstige Bruchschäden an diesen Geräten und innere Betriebsschäden.
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Anprall, Bodenstürze und Bruch. Ebenfalls versichert sind die Drohnen während des Transports in Kraftfahrzeugen oder anderen Beförderungsmitteln, solange sie sich im unmittelbaren Gewahrsam des Versicherungsnehmers oder einer von ihm benannten Person befinden.
Versicherungsschutz wird auch für Abstürze über stehenden oder fließenden Gewässern gewährt.
Vollständiger Versicherungsschutz ist zudem während der Nachtstunden (22.00 - 06.00 Uhr) gegeben, vorausgesetzt, die versicherten Geräte sind in Gebrauch, wie beispielsweise bei Nachtaufnahmen oder Abendveranstaltungen. Dies schließt Geräte ein, die vorübergehend in einem Kraftfahrzeug gelagert werden.
Nach Beendigung der Arbeit mit den Aufnahmegeräten bleibt der Versicherungsschutz während der Nacht bestehen, wenn das Fahrzeug
abgestellt ist.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Aufwendungen für:
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden:
Versicherungsort
Der Versicherungsschutz ist global gültig. Dies umfasst auch Zeiten während des Transports in Kraftfahrzeugen und anderen Transportmitteln, solange sich diese im direkten Gewahrsam des Versicherungsnehmers oder einer von ihm beauftragten Person befinden.Umfang der Entschädigung
Die Entschädigungsleistung im Rahmen der Drohnen-Kaskoversicherung orientiert sich am sogenannten Grundbaustein Elektronik. Bei einem Totalschaden innerhalb der ersten 12 Monate nach der Neuanschaffung des Gerätes wird der Neuwert erstattet, abzüglich des Wertes des Altmateriales. Nach dem ersten Jahr erfolgen Abzüge vom Neuwert je nach Alter des Gerätes wie folgt:
Falls keine Kaufbelege vorgelegt werden können oder das Alter des Gegenstandes nicht anderweitig geeignet nachgewiesen wird, wird grundsätzlich ein Abzug von 70% vorgenommen.
Im Falle eines Teilschadens werden die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen, betriebsfertigen Zustandes erstattet, wiederum abzüglich des Wertes des Altmaterials. Die maximale Entschädigungsleistung im Teilschadenfall entspricht der Entschädigungsleistung, die im Falle eines Totalschadens geleistet würde.
Selbstbehalt
Ein genereller Selbstbehalt von 10 % des Schadensbetrages ist vorgesehen, wobei stets mindestens der im Versicherungsschein genannte Selbstbehalt zur Anwendung kommt. Für Schäden, die durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung außerhalb des Versicherungsortes sowie beim Einsatz über stehenden und fließenden Gewässern entstehen, wird die Entschädigungsleistung um 25 % reduziert, wobei auch hier mindestens der im Versicherungsschein festgelegte Selbstbehalt abgezogen wird.Obliegenheiten
Zu den Obliegenheiten gehört, dass während des Transports in einem Fahrzeug die versicherten Gegenstände in einem verschlossenen Kofferraum oder, bei Kombi- bzw. Lieferwagen, in einem verschlossenen und von außen nicht einsehbaren Innenraum untergebracht werden müssen. Ferner ist das Sicherheitssystem, sofern ab einer Versicherungssumme von 2.000,- EUR vorgeschrieben, permanent aktiv zu halten und darf zu keinem Zeitpunkt vom Versicherungsnehmer deaktiviert oder anderweitig modifiziert werden. Der Nachweis über das Vorhandensein des Sicherheitssystems ist durch Vorlage der Anschaffungsrechnung, der Herstellerbeschreibung oder einer anderen geeigneten Unterlage zu erbringen.