Wir sind per Gesetz verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass wir als Versicherungsmakler agieren.
Sämtliche Erstinformationen finden Sie hier oder können im Downloadbereich als PDF heruntergeladen werden.
Wir möchten Ihnen auch eine produktorientierte Beratung anbieten und bieten Ihnen hierzu die folgenden Optionen an:
Falls Sie Fragen haben, sei es vor dem Buchungsprozess oder währenddessen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Private Nutzung
Gewerbliche Nutzung
Weitere Informationen zu unseren Haftpflicht-Versicherungs Angeboten
Sie erhalten durch den Abschluss von Kopterschutz einen Versicherungsnachweis nach § 106 LuftVZO. Dieser ist beim Fliegen immer mit sich zu führen.
Achtung: Formal wird bei Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit begangen und es drohen Bußgelder.
Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer Versicherung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist.
Was ist insbesondere versichert?
Was ist insbesondere nicht versichert?
Wichtige Hinweise.
Die Bestimmungen zur Aufstiegserlaubnis sind im § 20 (1) 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt.
➜ Für diese Drohnen ist eine Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Analog Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gilt auch für den nicht öffentlichen Luftraum inkl. Indoor:
Ist das Fliegen in kontrolliertem Luftraum versichert?
Wir können bestätigen, dass das Operieren von Drohnen im kontrollierten Lufttraum ohne besondere Freigabe durch die DFS möglich ist,
sofern alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden. Sofern also alle von der DFS aufgelisteten Tatbestände
für eine generelle Erteilung der Flugerlaubnis in den 16 Kontrollzentren der DFS vorliegen (vgl. NFL 1-1023-17) – besteht im Rahmen der Police Versicherungsschutz.
Generell gilt, dass stets alle behördlichen Bedingungen, Auflagen und Gesetze einzuhalten sind.
Die Verantwortung sich hierüber entsprechend zu informieren, liegt stets beim Versicherungsnehmer!
Der Form halber weisen wir noch darauf hin, dass die vorangegangene Erklärung den Versicherungsnehmer
jedoch nicht von einer generellen Aufstiegsgenehmigung – welche von den jeweiligen Landesregierungen
ausgestellt werden – entbindet, da sich die Sonderregelung der DFS (vgl. NFL 1-1023-17) ausschließlich
auf die DFS-Kontrollzenten – sprich alle Verkehrsflughäfen in Deutschland – bezieht.