Drohne unter 250g ✈️ Plakette notwendig?

Ja, auch für Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm besteht in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht. Diese gilt insbesondere, wenn die Drohne mit einer Kamera oder Sensoren ausgestattet ist, die personenbezogene Daten erfassen können. In solchen Fällen muss der Betreiber eine e-ID (elektronische Betreiber-ID) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen und diese sichtbar an der Drohne anbringen.

Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber

Betreiber von Drohnen unter 250g müssen sich registrieren, wenn ihre Drohne:

  • Mit einer Kamera oder Sensoren ausgestattet ist, die personenbezogene Daten erfassen können.

Die Registrierung erfolgt über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Betreiber eine e-ID, die an der Drohne angebracht werden muss.

Kennzeichnung der Drohne

Die erhaltene e-ID muss dauerhaft und sichtbar an der Drohne angebracht werden. Hierfür eignen sich spezielle Drohnen-Plaketten oder -Kennzeichen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Plakette:

  • Feuerfest ist.
  • Dauerhaft an der Drohne befestigt ist.
  • Gut lesbar ist.

Empfehlenswert ist die Bestellung einer passenden Plakette bei spezialisierten Anbietern wie Schilder Schreiber.

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Versicherungspflicht

Unabhängig vom Gewicht der Drohne besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Jeder Drohnenbetreiber muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden abdeckt, die durch den Betrieb der Drohne entstehen können. Dies ist im Luftverkehrsgesetz (§ 43 LuftVG) festgelegt.

📋 Hinweis: Auch für Drohnen unter 250g ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Vergleichen Sie verschiedene Tarife, um den passenden Schutz für Ihre Bedürfnisse zu finden. Nutzen Sie dazu unseren Drohnenversicherungs Vergleich.

Drohnenführerschein

Für Drohnen unter 250g ist in der Regel kein Drohnenführerschein erforderlich, sofern sie in der offenen Kategorie A1 betrieben werden und keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Dennoch ist es empfehlenswert, sich mit den geltenden Vorschriften vertraut zu machen und gegebenenfalls eine Schulung zu absolvieren, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

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Zusammenfassung

Auch für Drohnen unter 250g gelten in Deutschland bestimmte Pflichten:

  • Registrierung beim LBA und Anbringung der e-ID, wenn die Drohne mit einer Kamera oder Sensoren ausgestattet ist.
  • Haftpflichtversicherung ist unabhängig vom Gewicht der Drohne verpflichtend.
  • Drohnenführerschein ist für Drohnen unter 250g in der Regel nicht erforderlich, jedoch ist die Kenntnis der Vorschriften essenziell.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um einen sicheren und regelkonformen Betrieb Ihrer Drohne zu gewährleisten.