Die Plegble PL-510 ist eine leichte Drohne mit einem Gewicht von unter 250 Gramm. Gemäß der aktuellen EU-Drohnenverordnung benötigt man für Drohnen dieser Kategorie keinen Drohnenführerschein. Allerdings gibt es weitere Pflichten, wie die Registrierung des Betreibers und eine Haftpflichtversicherung.
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Welche Pflichten gelten für die Plegble PL-510?
Auch wenn kein Drohnenführerschein notwendig ist, gibt es wichtige gesetzliche Vorgaben für den Betrieb der Plegble PL-510:
Registrierungspflicht beim Luftfahrt-Bundesamt
Da die Plegble PL-510 mit einer Kamera ausgestattet ist, unterliegt sie der Registrierungspflicht. Betreiber müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und erhalten eine e-ID, die sichtbar und dauerhaft an der Drohne angebracht werden muss.
Haftpflichtversicherung
In Deutschland ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung schützt vor finanziellen Schäden durch Unfälle und ist unabhängig vom Gewicht der Drohne.
Flugverbotszonen beachten
Auch für die Plegble PL-510 gelten die Vorschriften zu Flugverbotszonen und Sicherheitsabständen. Dazu zählen:
- Flughäfen und kontrollierte Lufträume.
- Naturschutzgebiete.
- Sensible Bereiche wie Krankenhäuser oder Industrieanlagen.
FAQ zur Plegble PL-510
Muss ich die Plegble PL-510 registrieren?
Ja, da die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, ist eine Registrierung beim LBA erforderlich.
Ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht?
Ja, alle Drohnenbetreiber sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Darf ich mit der Drohne über Menschen fliegen?
Nein, der Überflug über Menschenansammlungen ist grundsätzlich verboten.
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