Die DJI Avata Explorer Combo ist eine FPV-Drohne, die durch ihre Kompaktheit, beeindruckende Kamerafunktionen und ein immersives Flugerlebnis besticht. Doch welche rechtlichen Vorgaben müssen für den Betrieb dieser Drohne beachtet werden? Ist ein Drohnenführerschein erforderlich, und was gilt es gemäß der EU-Drohnenverordnung zu beachten? Wir klären auf!
Ist ein Drohnenführerschein für die DJI Avata notwendig?
Ja, für die DJI Avata ist mindestens der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich, da das maximale Abfluggewicht (MTOM) der Drohne etwa 418 g beträgt und sie mit einer Kamera ausgestattet ist. Sie fällt somit in die Kategorie der Bestandsdrohnen über 250 g.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die DJI Avata?
Gemäß der EU-Drohnenverordnung gelten für die DJI Avata spezifische Vorschriften:
- Flug nur in der Kategorie OPEN, Unterkategorie A3 (mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten).
- Maximale Flughöhe: 120 m über Grund.
- Flug nur in Sichtweite des Piloten (VLOS).
- Registrierungspflicht beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
- Pflicht zur Anbringung einer EU-Drohnen-Plakette mit der Registrierungsnummer.
- Absolvierung des EU-Kompetenznachweises (kleiner Drohnenführerschein).
- Privatsphäre beachten: keine Aufnahmen von Personen ohne deren Zustimmung.
Was bedeutet Kategorie OPEN A3 für die DJI Avata?
Die DJI Avata darf nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Dies bedeutet:
- Flug nur in Gebieten, die frei von unbeteiligten Menschen sind.
- Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Erholungszonen.
- Flüge dürfen nicht über Menschenansammlungen erfolgen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Für Flüge im Follow-Me-Modus oder unter Verwendung eines Beobachters, der die Drohne im Blick behält, sind Ausnahmen von der Sichtweitenregelung möglich. Details finden sich in den Herstellerangaben und der EU-Drohnenverordnung.
Warum ist eine Drohnenversicherung wichtig?
In Deutschland ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor finanziellen Schäden durch Unfälle und ist unabdingbar für die legale Nutzung der DJI Avata.
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Häufig gestellte Fragen zur DJI Avata
Benötige ich für die DJI Avata einen Drohnenführerschein?
Ja, für die DJI Avata ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Bei bestimmten Einsätzen kann auch das EU-Fernpilotenzeugnis A2 notwendig sein.
Wo darf ich die DJI Avata fliegen?
Die DJI Avata darf nur in Gebieten betrieben werden, die frei von unbeteiligten Menschen sind, und mit einem Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten und Industrieanlagen.
Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden.
Muss ich die DJI Avata registrieren?
Ja, eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist für die DJI Avata zwingend erforderlich. Sie erhalten eine Registrierungsnummer, die auf der Drohne sichtbar angebracht werden muss.
Fazit: Alles, was Sie zur DJI Avata wissen müssen
Die DJI Avata Explorer Combo ist eine leistungsstarke FPV-Drohne, deren Betrieb an bestimmte rechtliche Vorgaben gebunden ist. Mit einem EU-Kompetenznachweis A1/A3 und der passenden Versicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Planen Sie Flüge sorgfältig und halten Sie die Vorschriften ein, um sicher und legal zu fliegen. Nutzen Sie zudem den Vergleich von Drohnenversicherungen, um optimal abgesichert zu sein.