In Chile regelt die Dirección General de Aeronáutica Civil (DGAC) den Einsatz von Drohnen. Die Vorschriften variieren je nach Gewicht der Drohne, Einsatzgebiet und Nutzungszweck.
Allgemeine Vorschriften für den Drohnenbetrieb in Chile
Registrierung und Genehmigung: Alle Drohnen müssen bei der DGAC registriert werden, sofern sie nicht ausschließlich in unbewohnten Gebieten geflogen werden.
Betrieb von nur einer Drohne: Piloten dürfen gleichzeitig nur eine Drohne steuern.
Flugbedingungen: Nachtflüge und Flüge bei schlechten Wetterbedingungen sind untersagt.
Sichtverbindung: Die Drohne muss stets in Sichtweite des Piloten bleiben und darf eine Entfernung von 500 Metern nicht überschreiten.
Maximale Flughöhe: Die maximale erlaubte Flughöhe beträgt 121,9 Meter (400 Fuß) im unkontrollierten Luftraum.
Abstand zu Personen: Es ist ein vertikaler Mindestabstand von 20 Metern und ein horizontaler Abstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen einzuhalten.
Eingeschränkte Gebiete: Flüge sind in einem Umkreis von 2 Kilometern um Flughäfen, über Brandgebieten sowie in sensiblen Bereichen wie Regierungs- oder Militäreinrichtungen verboten. Zudem gibt es ausgewiesene „No-Drone-Zones“, beispielsweise den Torres del Paine Nationalpark.
Flüge in Nationalparks: In Nationalparks ist das Fliegen von Drohnen grundsätzlich verboten. Ranger kontrollieren die Einhaltung dieser Regel streng.
Einreise mit Drohnen: Bei der Einreise nach Chile muss die Drohne im Zollformular deklariert werden.
Registrierung und Lizenzierung
Drohnenregistrierung
Für die Registrierung müssen folgende Angaben gemacht werden:
Produktionsland
Marke, Modell und Seriennummer
Antriebstyp / Anzahl der Rotoren
Maximales Startgewicht (bis zu 9 Kilogramm erlaubt)
Details zur technischen Ausrüstung (z. B. Kamera)
Autonome Flugfunktionen
Farbige Fotoaufnahme der Drohne (10 × 15 cm, jpg-Format)
Kopie des Personalausweises des Antragstellers
Der Antrag für die Registrierung ist schriftlich zu unterschreiben und muss per E-Mail an [email protected] und CC an [email protected] gesendet werden.
Nach der Registrierung erhältst du eine Registrierungskarte, die du in Chile immer bei dir führen solltest. Diese ist 12 Monate gültig und muss danach erneuert werden.
Fernpilotenlizenz (Remote Pilot License)
Für Flüge in besiedelten Gebieten ist zusätzlich eine Remote Pilot Lizenz erforderlich, die folgende Anforderungen stellt:
Bestehen eines Tests
Einreichung eines schriftlichen Antrags
Beantragung einer Flugerlaubnis für jeden einzelnen Flug
Versicherungspflicht in Chile
In Chile ist eine Drohnenversicherung vorgeschrieben, sowohl für private als auch gewerbliche Drohnenflüge. Es wird empfohlen, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Schäden abzusichern.
Ausnahmen für leichte Drohnen
Bis 750 g: Keine Registrierung erforderlich, wenn die Drohne privat genutzt wird, keine Menschen gefährdet und nicht höher als Hindernisse in einem Umkreis von 50 Metern fliegt.
Verstöße gegen die Drohnengesetze können mit Geldstrafen von bis zu 36.000 US-Dollar geahndet werden. Bei vorsätzlichen oder kommerziellen Verstößen sind höhere Strafen möglich.
Weitere wichtige Regeln in Chile
Drohnenflüge sind nur innerhalb der Sichtweite erlaubt.
Der Betrieb von Drohnen ist verboten, wenn an dieser Stelle bemannte Flugzeuge zur Brandbekämpfung im Einsatz sind.
Beachtung der aktuellen NOTAMs (Luftraum-Mitteilungen) vor jedem Flug ist verpflichtend.
Wichtige Ansprechpartner
Für Fragen oder Genehmigungen kannst du dich an folgende Kontakte wenden:
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