Wenn du in Costa Rica mit einer Drohne fliegen möchtest, solltest du dich mit den aktuellen Vorschriften vertraut machen. Die Dirección General de Aviación Civil (DGAC) ist die zuständige Luftfahrtbehörde, die die Regelungen für Drohnenflüge in Costa Rica festlegt. Hier erfährst du alles Wichtige zu den geltenden Gesetzen.
Allgemeine Regeln für den Drohnenbetrieb
- Maximale Flughöhe: 120 Meter (393,7 Fuß) im unkontrollierten Luftraum.
- Sichtweite: Die Drohne muss stets in der Sichtlinie des Piloten betrieben werden.
- Flugzeiten: Drohnenflüge sind nur bei Tageslicht und unter guten Wetterbedingungen erlaubt.
- Abstand zu Flughäfen: Ein Mindestabstand von 8 Kilometern (5 Meilen) zu Flughäfen oder Flugplätzen muss eingehalten werden.
- Überflüge über Städte oder Menschenansammlungen: Ohne spezielle Genehmigung der DGAC ist das Überfliegen von städtischen Gebieten oder Menschenansammlungen verboten.
- Gebäudeabstand: Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern (98 Fuß) zu Gebäuden erforderlich.
Flugverbotszonen (No-Fly-Zones)
In bestimmten Gebieten Costa Ricas sind Drohnenflüge streng verboten. Dazu gehören:
- Arenal Vulkan
- La Palma Passage
- Zurquí Tunnel
- El Murciélago Polizeiausbildungszentrum
- La Reforma Gefängnis
- Das Präsidentenhaus
- El Ministerio de Seguridad Pública
Zudem ist in vielen Naturschutzgebieten, wie z. B. Marina Balena oder Vulkan Irazú, mit Flugverboten zu rechnen.
Regeln für Freizeit- und Gewerbenutzung
Freizeitnutzung
- Drohnenflüge für private Zwecke sind erlaubt.
- Keine Registrierung oder Kennzeichnungspflicht für Drohnen unter 25 kg.
- Beachtung der allgemeinen Flugregeln erforderlich.
Gewerbliche Nutzung
- Erfordert eine Registrierung oder Genehmigung bei der DGAC.
- Flug in Städten und über Menschenmengen nur mit spezieller Erlaubnis.
Drohnenversicherung
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch wird dringend empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, um mögliche Schäden oder Haftungsrisiken abzudecken.
Fazit
In Costa Rica sind Drohnenflüge grundsätzlich erlaubt, solange die Vorschriften der DGAC beachtet werden. Besonders wichtig sind die Einhaltung der Sicherheitsabstände, die Vermeidung von No-Fly-Zonen und der Verzicht auf Flüge über Menschenmengen ohne Genehmigung. Gewerbliche Nutzer sollten sich vorab um eine Registrierung kümmern.
Da sich die Drohnengesetze ändern können, empfehlen wir vor einer Reise nach Costa Rica, die aktuellen Regelungen direkt bei der DGAC zu überprüfen.