1. Registrierung und Kennzeichnung
- Registrierungspflicht: Alle Drohnen über 250g müssen registriert werden.
- Drohnen unter 250g müssen registriert werden, wenn sie Kameras oder Mikrofone besitzen.
- Drohnen unter der EU-Spielzeugrichtlinie sind von der Registrierung befreit.
- Die Registrierung gilt EU-weit.
Kennzeichnung:
- Alle registrierten Drohnen müssen mit einer e-ID (individuelle Registrierungsnummer) gekennzeichnet werden.
- Falls möglich, sollte die e-ID ins Fernidentifikationssystem der Drohne hochgeladen werden.
2. Drohnenführerschein
- Je nach Drohnen-Kategorie sind Prüfungen erforderlich.
- Der Führerschein wird in allen EU-Staaten anerkannt.
- Dänemark unterscheidet zwischen offener, spezieller und zulassungspflichtiger Kategorie.
3. Flugbetrieb & Sicherheitsabstände
Maximale Flughöhe:
- Maximal 120 Meter über Grund im unkontrollierten Luftraum.
Mindestabstände zu bestimmten Orten:
- Flughäfen: Mindestens 5 km Abstand zu öffentlichen Flughäfen, 8 km zu Militärflughäfen.
- Mit Kompetenznachweis: 2 km Abstand, max. Flughöhe 40m.
- Hubschrauberlandeplätze: Genereller Abstand 2 km, mit Drohnenführerschein 1 km, max. Flughöhe 50m.
- Wohngebiete: Mindestabstand 2,5m (Ausnahmen bei genehmigten Arbeiten).
- Freileitungen: Mindestabstand 5m.
- Bahnanlagen: Mindestabstand 15m.
- Schutzgebiete: 150m zu Residenzen des Königshauses, Botschaften, Polizeidienststellen, Gefängnissen, Rettungskräften.
- Militärgebiete: 300m Abstand zu königlichen Residenzen, die militärisch bewacht werden.
Flugverbotszonen:
- Flüge über öffentliche Straßen mit mehr als 70 km/h sind nur mit Genehmigung erlaubt.
- Hier geht es zur Karte mit Flugbeschränkungsgebieten.
4. Versicherungspflicht
- Versicherungspflicht für alle Drohnen über 250g oder mit einer Geschwindigkeit über 19 m/s.
- Mindestdeckungssumme: 900.000 Euro (750.000 Sonderziehungsrechte).
- C0-Drohnen unter 250g, die vor dem 1. Januar 2023 gekauft wurden, sind ausgenommen.
5. Mindestalter für Drohnenpiloten
- Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
6. Besondere Regeln für Grönland & die Färöer-Inseln
- Diese Regionen sind nicht Teil der EU, daher gelten eigene Vorschriften.
7. Wichtige Links & Kontaktdaten
Dänische Luftfahrtbehörde (Trafik-, Bygge- og Boligstyrelsen):
- Adresse: Carsten Niebuhrs Gade 43, 1577 Kopenhagen
- Telefon: +45 7221 8800
- Website: www.droneregler.dk
- Karte für Flugverbotszonen: Flugbeschränkungsgebiete
Fazit
Dänemark folgt der EU-Drohnenverordnung, hat aber zusätzliche Sicherheitsabstände und Flugverbotszonen. Alle Drohnen über 250g oder mit Kamera müssen registriert werden, und eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich.
Piloten mit Kompetenznachweis haben erweiterte Flugmöglichkeiten, z. B. reduzierte Abstandsregeln zu Flughäfen und Landeplätzen. Für Reisen nach Grönland oder die Färöer-Inseln gelten separate Vorschriften.
Bevor du in Dänemark mit einer Drohne fliegst, solltest du die aktuellsten Karten für Flugbeschränkungen prüfen und dich bei der dänischen Luftfahrtbehörde informieren.