Klassifizierung von Drohnen in Kolumbien
Die UAEAC unterteilt Drohnen in drei Kategorien:
- Klasse A: Drohnen mit einem Gewicht zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm, sofern alle geltenden Regeln eingehalten werden.
- Klasse B: Drohnen der Klasse A, die gegen mindestens eine Vorschrift verstoßen, sowie Drohnen mit einem Gewicht zwischen 25 und 150 Kilogramm.
- Klasse C: Drohnen über 150 Kilogramm oder solche mit hohem Risikopotenzial; deren Betrieb ist derzeit untersagt.
Wichtige Vorschriften für Drohnen der Klasse A
Für Drohnen der Klasse A gelten folgende Bestimmungen:
- Maximale Flughöhe: Bis zu 400 Fuß (ca. 121,9 Meter) im unkontrollierten Luftraum.
- Sichtweite: Die Drohne muss stets in direkter Sichtlinie des Piloten bleiben, mit einer maximalen Entfernung von 500 Metern.
- Flugzeiten: Flüge sind nur bei Tageslicht erlaubt, also ab 15 Minuten nach Sonnenaufgang bis 15 Minuten vor Sonnenuntergang. In unbewohnten Gebieten sind Nachtflüge mit entsprechender Beleuchtung gestattet.
- Mindestabstände:
- 2 Kilometer zu Aufenthaltsorten des Präsidenten und anderer Staatschefs.
- 1 Kilometer zu Militärbasen, Polizeistationen, Gefängnissen, kritischer Infrastruktur und in Betrieb befindlichen Flugzeugen.
- 9 Kilometer zu Flughäfen.
- 3 Kilometer zu Heliports.
- 3,6 Kilometer zu Grenzgebieten.
- Kennzeichnung: Die Drohne muss sichtbar mit Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers gekennzeichnet sein.
- Versicherung: Es besteht eine Versicherungspflicht für private und gewerbliche Drohnenflüge. Die Haftpflichtversicherung muss eine Schadenssumme von 33.333 Gramm reinen Goldes abdecken, was etwa 1,6 Millionen Euro entspricht.
Registrierung und Genehmigung
- Registrierung: Alle Drohnen müssen bei der Luftfahrtbehörde registriert werden. Dabei sind folgende Daten anzugeben:
- Name
- Dokumentennummer
- Adresse
- Telefonnummer des Inhabers
- Marke, Modell und Seriennummer der Drohne
- Genehmigung: Für Drohnen der Klasse A ist keine spezielle Betriebsgenehmigung erforderlich, sofern alle Vorschriften eingehalten werden. Für Drohnen der Klasse B ist eine Genehmigung notwendig, die durch Vorlage spezifischer Dokumente bei der UAEAC beantragt werden muss.
Schulung und Zertifizierung
- Freizeitpiloten: Es ist keine formale Schulung erforderlich.
- Gewerbliche Piloten: Eine kolumbianische Lizenz muss bei einer registrierten Flugschule erworben werden.
Weitere wichtige Hinweise
- Alkohol- und Drogenverbot: Der Betrieb von Drohnen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist untersagt.
- Steuerung: Drohnen dürfen nicht von beweglichen Objekten wie fahrenden Autos oder Booten aus gesteuert werden.
- Transport: Der Transport von Tieren oder das Abwerfen von Gegenständen während des Fluges ist verboten.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Es ist daher ratsam, sich vor jedem Flug mit den aktuellen Bestimmungen der UAEAC vertraut zu machen und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen.
Für weitere Informationen können Sie die UAEAC direkt kontaktieren:
- E-Mail: [email protected]
- Telefon: +57 1 425 1000
Zusätzliche Ressourcen und detaillierte Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der UAEAC.