- Die Drohne wiegt mehr als 30 Kilogramm.
- FPV-Flüge ohne Spotter (Begleitperson mit direktem Sichtkontakt zur Drohne).
- Flüge innerhalb eines 100-Meter-Radius um Menschenansammlungen (ab 24 Personen).
- Flugmanöver innerhalb von 5 Kilometern um einen Flugplatz.
- Nutzung der Drohne im öffentlichen Raum zu nicht-privaten Zwecken.
📌 Registrierung & Kennzeichnung
Derzeit gibt es in Liechtenstein keine Registrierungspflicht für Drohnen oder deren Betreiber. Auch eine Kennzeichnungspflicht besteht nicht.
📜 Drohnenführerschein & Schulungen
Für Flüge in der offenen Kategorie sind je nach Unterkategorie unterschiedliche Nachweise erforderlich:
A1/A3 – Kompetenznachweis
Für Drohnen dieser Kategorien genügt ein Online-Kurs mit anschließender Prüfung.
A2 – Fernpilotenzeugnis
Für Drohnenflüge näher an unbeteiligten Personen ist das Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.
💡 Tipp: Der Anbieter Drone Class bietet die günstigsten Online-Kurse für den Drohnenführerschein an.
⚖️ Versicherungs- & Haftungspflichten
Für alle Drohnenflüge in Liechtenstein – sowohl privat als auch gewerblich – ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Police muss Schäden in Höhe von mindestens 1 Million Schweizer Franken abdecken.
💡 Tipp: Vergleichen Sie verschiedene Tarife für Ihre Drohnen-Versicherung, um die beste Abdeckung zu erhalten.
🚫 Flugverbotszonen & Sicherheitsabstände
- Mindestens 5 Kilometer Abstand zu Flughäfen einhalten.
- 100-Meter-Abstand zu Menschenansammlungen (ab 24 Personen).
- Flugverbot in der Gemeinde Balzers sowie im Bereich Regierungsgebäude – Landtag – Schloss Vaduz.
Eine Karte der Flugverbotszonen ist auf der Website des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) einsehbar.
🎥 Besonderheiten für Kamera-Drohnen
Wenn Aufnahmen veröffentlicht oder Personen in öffentlichen Bereichen gefilmt werden, kann eine Datenschutzgenehmigung erforderlich sein.
🛠️ Gewerbliche Drohnennutzung
Gewerbliche Drohnenflüge sind erlaubt, erfordern aber eine Registrierung oder Genehmigung.
💡 Hinweis: Informieren Sie sich über passende gewerbliche Drohnen-Versicherungen.
📌 Fazit
Liechtenstein hat relativ lockere Vorschriften für Drohnenpiloten. Dennoch sollten Flieger stets die aktuellen Regeln beachten und sich über Änderungen informieren.