Drohnen-Gesetze in Liechtenstein ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-lichtenstein Die Drohnen-Gesetze in Liechtenstein sind vergleichsweise liberal. Flüge sind grundsätzlich erlaubt, es sei denn, eine der folgenden Bedingungen trifft zu:

  • Die Drohne wiegt mehr als 30 Kilogramm.
  • FPV-Flüge ohne Spotter (Begleitperson mit direktem Sichtkontakt zur Drohne).
  • Flüge innerhalb eines 100-Meter-Radius um Menschenansammlungen (ab 24 Personen).
  • Flugmanöver innerhalb von 5 Kilometern um einen Flugplatz.
  • Nutzung der Drohne im öffentlichen Raum zu nicht-privaten Zwecken.

📌 Registrierung & Kennzeichnung

Derzeit gibt es in Liechtenstein keine Registrierungspflicht für Drohnen oder deren Betreiber. Auch eine Kennzeichnungspflicht besteht nicht.

📜 Drohnenführerschein & Schulungen

Für Flüge in der offenen Kategorie sind je nach Unterkategorie unterschiedliche Nachweise erforderlich:

A1/A3 – Kompetenznachweis

Für Drohnen dieser Kategorien genügt ein Online-Kurs mit anschließender Prüfung.

A2 – Fernpilotenzeugnis

Für Drohnenflüge näher an unbeteiligten Personen ist das Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.

💡 Tipp: Der Anbieter Drone Class bietet die günstigsten Online-Kurse für den Drohnenführerschein an.

⚖️ Versicherungs- & Haftungspflichten

Für alle Drohnenflüge in Liechtenstein – sowohl privat als auch gewerblich – ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Police muss Schäden in Höhe von mindestens 1 Million Schweizer Franken abdecken.

💡 Tipp: Vergleichen Sie verschiedene Tarife für Ihre Drohnen-Versicherung, um die beste Abdeckung zu erhalten.

🚫 Flugverbotszonen & Sicherheitsabstände

  • Mindestens 5 Kilometer Abstand zu Flughäfen einhalten.
  • 100-Meter-Abstand zu Menschenansammlungen (ab 24 Personen).
  • Flugverbot in der Gemeinde Balzers sowie im Bereich Regierungsgebäude – Landtag – Schloss Vaduz.

Eine Karte der Flugverbotszonen ist auf der Website des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) einsehbar.

🎥 Besonderheiten für Kamera-Drohnen

Wenn Aufnahmen veröffentlicht oder Personen in öffentlichen Bereichen gefilmt werden, kann eine Datenschutzgenehmigung erforderlich sein.

🛠️ Gewerbliche Drohnennutzung

Gewerbliche Drohnenflüge sind erlaubt, erfordern aber eine Registrierung oder Genehmigung.

💡 Hinweis: Informieren Sie sich über passende gewerbliche Drohnen-Versicherungen.

📌 Fazit

Liechtenstein hat relativ lockere Vorschriften für Drohnenpiloten. Dennoch sollten Flieger stets die aktuellen Regeln beachten und sich über Änderungen informieren.