Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in den Niederlanden
Seit dem 31. Dezember 2020 gelten in den Niederlanden die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die wichtigsten Punkte sind:
- Registrierungspflicht: Betreiber von Drohnen müssen sich registrieren, es sei denn, die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist nicht mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet.
- Kennzeichnung: Alle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden.
- Drohnenführerschein: Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnenführerschein zu erwerben.
- Kategorisierung: Unterscheidung in offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), spezielle und zulassungspflichtige Kategorie.
- Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
- Abstand zu Flughäfen: Es ist ein sicherer Abstand zu Flughäfen einzuhalten.
- Privatsphäre: Die Privatsphäre anderer Personen ist zu respektieren.
Offene Kategorie: Unterkategorien und Anforderungen
Unterkategorie | Maximales Gewicht | Mindestabstand zu Personen | Maximale Flughöhe |
---|---|---|---|
A1 | < 250 g | Überfliegen erlaubt, jedoch nicht über Menschenansammlungen | 120 m |
A2 | < 2 kg | Mindestens 30 m, reduziert auf 5 m im Langsamflugmodus | 120 m |
A3 | < 25 kg | Mindestens 150 m von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten | 120 m |
Registrierung und Drohnenführerschein
Alle Drohnenbetreiber in den Niederlanden müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren. Zudem ist abhängig von der Drohnenkategorie ein entsprechender Drohnenführerschein erforderlich:
- EU-Kompetenznachweis A1/A3: Für den Betrieb in den Unterkategorien A1 und A3.
- EU-Fernpilotenzeugnis A2: Erforderlich für den Betrieb in der Unterkategorie A2.
💡 Tipp: Wenn Sie den EU-Fernpilotenzeugnis A2 erwerben möchten, ist Drone Class eine kostengünstige Option.
Nationale Besonderheiten in den Niederlanden
- Versicherungspflicht: Derzeit nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen.
- Mindestalter für Fernpiloten: 16 Jahre.
- Flugverbotszonen: Bestimmte Zonen sind gesperrt oder erfordern eine Genehmigung.
- Sicherheitsabstände: Zu Flugplätzen im unkontrollierten Luftraum muss ein horizontaler Abstand von 3 Kilometern eingehalten werden.
- Vorfahrt für bemannte Luftfahrzeuge: Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen immer ausweichen.
Sonderfall Curaçao
Obwohl die Insel zum Königreich der Niederlande gehört, gelten dort eigene Regeln:
- Hobbypiloten: Dürfen nur im Curaçao Radio Control Club Field und auf privatem Land fliegen (mit Genehmigung des Eigentümers).
- Kommerzielle Piloten: Können überall fliegen, außer im eingeschränkten Luftraum, benötigen jedoch eine Haftpflichtversicherung.
Fazit
Der Betrieb von Drohnen in den Niederlanden erfordert die Einhaltung spezifischer Vorschriften, die je nach Kategorie und Einsatzgebiet variieren. Eine gründliche Kenntnis der geltenden Regelungen sowie die Registrierung und der Erwerb des entsprechenden Drohnenführerscheins sind unerlässlich, um sicher und rechtskonform zu fliegen.