Drohnen-Gesetze Niederlande ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-niederlande Die Niederlande haben spezifische Regelungen für den Betrieb von Drohnen eingeführt, die sowohl für Freizeitpiloten als auch für gewerbliche Nutzer gelten. Diese Vorschriften basieren auf der EU-Drohnenverordnung und werden durch nationale Bestimmungen ergänzt.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in den Niederlanden

Seit dem 31. Dezember 2020 gelten in den Niederlanden die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die wichtigsten Punkte sind:

  • Registrierungspflicht: Betreiber von Drohnen müssen sich registrieren, es sei denn, die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist nicht mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet.
  • Kennzeichnung: Alle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden.
  • Drohnenführerschein: Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnenführerschein zu erwerben.
  • Kategorisierung: Unterscheidung in offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), spezielle und zulassungspflichtige Kategorie.
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
  • Abstand zu Flughäfen: Es ist ein sicherer Abstand zu Flughäfen einzuhalten.
  • Privatsphäre: Die Privatsphäre anderer Personen ist zu respektieren.

Offene Kategorie: Unterkategorien und Anforderungen

UnterkategorieMaximales GewichtMindestabstand zu PersonenMaximale Flughöhe
A1< 250 gÜberfliegen erlaubt, jedoch nicht über Menschenansammlungen120 m
A2< 2 kgMindestens 30 m, reduziert auf 5 m im Langsamflugmodus120 m
A3< 25 kgMindestens 150 m von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten120 m

Registrierung und Drohnenführerschein

Alle Drohnenbetreiber in den Niederlanden müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren. Zudem ist abhängig von der Drohnenkategorie ein entsprechender Drohnenführerschein erforderlich:

💡 Tipp: Wenn Sie den EU-Fernpilotenzeugnis A2 erwerben möchten, ist Drone Class eine kostengünstige Option.

Nationale Besonderheiten in den Niederlanden

  • Versicherungspflicht: Derzeit nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen.
  • Mindestalter für Fernpiloten: 16 Jahre.
  • Flugverbotszonen: Bestimmte Zonen sind gesperrt oder erfordern eine Genehmigung.
  • Sicherheitsabstände: Zu Flugplätzen im unkontrollierten Luftraum muss ein horizontaler Abstand von 3 Kilometern eingehalten werden.
  • Vorfahrt für bemannte Luftfahrzeuge: Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen immer ausweichen.

Sonderfall Curaçao

Obwohl die Insel zum Königreich der Niederlande gehört, gelten dort eigene Regeln:

  • Hobbypiloten: Dürfen nur im Curaçao Radio Control Club Field und auf privatem Land fliegen (mit Genehmigung des Eigentümers).
  • Kommerzielle Piloten: Können überall fliegen, außer im eingeschränkten Luftraum, benötigen jedoch eine Haftpflichtversicherung.

Fazit

Der Betrieb von Drohnen in den Niederlanden erfordert die Einhaltung spezifischer Vorschriften, die je nach Kategorie und Einsatzgebiet variieren. Eine gründliche Kenntnis der geltenden Regelungen sowie die Registrierung und der Erwerb des entsprechenden Drohnenführerscheins sind unerlässlich, um sicher und rechtskonform zu fliegen.