Drohnen-Gesetze in der Slowakei ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-slowakei Überblick über die Drohnen-Gesetze in der Slowakei

  • Drohnen zum Freizeitgebrauch: Erlaubt, ohne weitere Anforderungen.
  • Gewerbliche Nutzung: Erlaubt, aber nur nach Registrierung oder Genehmigung.
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter (393,7 Fuß) im unkontrollierten Luftraum.
  • Drohnen-Versicherung: Erforderlich für private und gewerbliche Drohnen-Flüge.
  • Drohnen-Kennzeichnung: Nicht erforderlich.
  • Registrierungspflicht: Ja, erforderlich.

Wichtige Regelungen für Drohnenflüge

Flugverbotszonen und Sicherheitsabstände

Der Abstand zu Flughäfen im kontrollierten Luftraum hängt von der Unterkategorie des Drohnenflugs ab:

  • Unterkategorie A1 und A2: 3,7 Kilometer Abstand zu Flughäfen.
  • Innerhalb der Unterkategorie A3: 5,6 Kilometer Abstand erforderlich.

Drohnen dürfen nur bei Tageslicht betrieben werden, es sei denn, eine spezielle Genehmigung liegt vor.

Maximale Sichtweite

Flüge sind nur in Sichtweite erlaubt. Die Distanz zwischen Pilot und Drohne darf 1.000 Meter nicht überschreiten.

Besonderheiten in der Slowakei

Genehmigung für Luftaufnahmen

Wenn du Luftaufnahmen anfertigen möchtest, benötigst du eine Genehmigung des Verteidigungsministeriums. Je nach Zweck des Fluges kann er als kommerziell eingestuft werden.

Regeln für gewerbliche Drohnenpiloten

Gewerbliche Drohnenpiloten müssen eine Erlaubnis von der Verkehrsbehörde einholen. Dies erfordert:

  • Registrierung der Drohne.
  • Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung (in slowakischer Sprache).
  • Eine Verwaltungsgebühr von 600 Euro.

Hilfreiche Links

Fazit

Die Slowakei erlaubt Drohnenflüge für Freizeit- und kommerzielle Zwecke, allerdings mit bestimmten Auflagen. Beachte die Versicherungspflicht, die Flughöhenbegrenzung und die Genehmigungspflicht für Luftaufnahmen. Halte dich an die Regeln, um Bußgelder oder Sanktionen zu vermeiden!