Verbandsdrohnenregelung ✈️: Erleichterungen für FPV-Flug

Die Verbandsdrohnenregelung ist eine spezielle Vorschrift, die von den deutschen Modellflugverbänden, wie dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) und dem Modellflugsportverband Deutschland (MFSD), entwickelt wurde. Diese Regelung bietet Erleichterungen für Drohnen- und FPV-Piloten (First Person View), die unter bestimmten Bedingungen und abseits der allgemeinen EU-Drohnenverordnung fliegen möchten.

Hauptmerkmale der Verbandsdrohnenregelung:

  • FPV-Flug ohne Spotter: Unter der Verbandsregelung dürfen Drohnen mit einer FPV-Brille (Videobrille) bis zu einer Höhe von 30 Metern über Grund ohne Spotter (Beobachter) geflogen werden. Dies bedeutet, dass ein Drohnenpilot alleine fliegen kann, ohne dass eine andere Person die Drohne im Auge behalten muss. Es ist jedoch erforderlich, dass die Drohne in einer Entfernung geflogen wird, in der sie ohne Videobrille sichtbar und kontrollierbar wäre, um die Sicherheit zu gewährleisten.
  • Kein Drohnenführerschein für leichtere Drohnen: Für Drohnen mit einem Abfluggewicht unter 2 kg ist kein Drohnenführerschein erforderlich. Dies bedeutet, dass selbst junge Piloten ab einem Mindestalter von 7 Jahren Drohnen unter 2 kg fliegen dürfen, während schwerere Drohnen (bis 25 kg) ab einem Alter von 14 Jahren geflogen werden können.
  • Lockerungen bei Mindestabständen: Die Regelungen der Modellflugverbände setzen die Mindestabstände zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten für Drohnen unter 2 kg auf 0 Meter herab. Das bedeutet, dass solche Drohnen ohne besonderen Abstand geflogen werden dürfen, solange sie unter die Verbandsregelungen fallen und innerhalb Deutschlands betrieben werden.
  • Erlaubte Flughöhen und weitere Beschränkungen: Trotz der Lockerungen in bestimmten Bereichen gelten weiterhin einige Beschränkungen. So ist die maximale Flughöhe auf 120 Meter über Grund beschränkt und es gibt spezielle Regelungen für das Fliegen in Nähe von Flughäfen, über Menschenmengen und in bestimmten GEO-Zonen.

Die Regelungen unterliegen einigen Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Mitgliedschaft in einem der Modellflugverbände oder speziellen Versicherungen, die für den Flug notwendig sind. Diese Regeln gelten nur innerhalb Deutschlands und bieten eine Alternative zu den strengeren Vorschriften der EU-Drohnenverordnung.

EU-Drohnenverordnung vs. Verbandsdrohnenregelung

Die EU-Drohnenverordnung bietet eine strukturierte und einheitliche Regelung für den Betrieb von Drohnen in Europa. Unter diesen Regeln ist der FPV-Flug ohne Spotter in der Regel nicht erlaubt, es sei denn, es werden spezielle Bedingungen erfüllt, wie der Einsatz eines Spotters oder die Nutzung bestimmter Flugmodi wie Follow-Me.

Die Verbandsregelungen sind flexibler und bieten den Mitgliedern von Modellflugverbänden zusätzliche Freiheiten, insbesondere beim Flug mit FPV-Brille und in Bezug auf Mindestabstände und Altersgrenzen. Diese Ausnahmen erleichtern den Zugang zu Drohnenflügen, insbesondere für jüngere Piloten und in spezifischen Anwendungsfällen, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft oder im Freizeitsport.

Fazit

Die Verbandsdrohnenregelung bietet eine attraktive Alternative zur EU-Drohnenverordnung, besonders für Freizeit- und Modellflugpiloten, die von den erweiterten Freiheiten profitieren möchten. Es ist jedoch wichtig, dass die Piloten sich der spezifischen Regeln und Anforderungen bewusst sind und sicherstellen, dass sie die geltenden Vorschriften für den sicheren Betrieb ihrer Drohnen einhalten.

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