Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Haftpflicht: Da es sich um eine Halterhaftpflicht Versicherung handelt, die gesetzlich vorgeschrieben ist – wie im Kfz Bereich auch, gilt die Haftung gegenüber dem Geschädigten grundsätzlich als versichert, denn der Geschädigte kann nichts für das Fehlverhalten des Halters der Drohne. Somit zahlt die Versicherung erst mal den entstandenen Schaden und kann dann ggfs. Regress beim Drohnenbesitzer (Halter) nehmen. Ganz am Ende wird diese Frage also leider individuell und ggfs. vom Richter zu entscheiden sein.
Wenn man aber folgende Dinge beachtet, sollte es keine Probleme im Schadensfall geben: Solange es sich um fertige, vom Hersteller nicht als Bausatz gekennzeichnete Drohnen handelt, dürfen KEINE Veränderungen an der Drohne und dem Zubehör vorgenommen werden. In jeder Betriebsanleitung steht, dass bei dieser Art von Coptern keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, da sonst die Sicherheit des Copters nicht gewährleistet wird. Als Beispiel sei hier noch erwähnt, dass auch Kraftfahrzeuge nicht ohne TÜV-Zertifikat baulich verändert werden dürfen und/oder mit Coptern Dinge "transportiert" werden dürfen, für die ein Copter nicht vorgesehen ist. Es ist zwar richtig, dass das Copter-Fliegen aus dem Bereich Modellbau kommt, jedoch haben in den letzten 2-3 Jahre in diesem Segment die „ready to fly“ Modelle Überhand gewonnen. Außerdem verliert man durch einen Umbau die Hersteller Garantie und somit ggfs. die Möglichkeit „technisches Versagen“ beim Hersteller als Schadensursache gelten zu machen.
Als Ausnahme sind hierbei Drohnen zu sehen, die Eindeutig als Bausatz bzw. Modellbau-Satz vorgesehen sind. Hier verlangt der Versicherer ein eindeutiges Foto, welches den aktuellen "Zustand" der Drohne zeigt. Bei einem Schaden eines Bausatzes wird im Einzelfall geprüft – ggf. durch einen Sachverständigen – ob der Copter ordnungsgemäß zusammengebaut wurde und die nachträglichen Änderungen fachgerecht durchgeführt wurden. Wenn ja, wäre prinzipiell Versicherungsschutz gegeben, wenn nicht, würde man ggf. den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Um hier sicher zu gehen, empfehlen wir immer ein aktuelles Foto (am besten nach jeder Veränderung) an die Versicherung zu senden.
Kasko: Da es sich hier NICHT um eine Pflichtversicherung handelt, kann auch der Versicherungsschutz gefährdet werden. Sollten also Änderungen vorgenommen werden, gilt dasselbe wie oben im Bereich Haftpflicht. ABER im Fall der Fälle könnte die Versicherung eben NICHT zahlen. Ebenfalls ein Beispiel aus dem KFZ-Bereich: Ein Kraftfahrzeug fängt Feuer, weil der Tank in Eigenregie erweitert wurde. Dadurch wäre die Versicherung durch bauliche nicht genehmigte Veränderungen ggfs. von der Leistung befreit.
Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.