FAQs

Häufig gestellte Fragen

Dürfen Minderjährige mit der Drohne fliegen, wenn diese bei Ihnen versichert ist?

Bzgl. des Alters des Piloten gibt es aktuell keine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Versicherungsnehmer volljährig sein muss. Soll ein Minderjähriger Ihren Copter fliegen, so sollte dieser namentlich in der Police als Pilot vermerkt sein.

Minderjährige dürfen in Deutschland grundsätzlich eine Drohne fliegen, jedoch gelten dabei besondere Regelungen. Laut der aktuellen Drohnenverordnung und EU-Drohnenrichtlinien müssen Drohnenpiloten für den Betrieb der meisten Drohnen mindestens 16 Jahre alt sein. Sollte ein Minderjähriger unter diesem Alter fliegen wollen, muss eine erwachsene Person, die die nötigen Voraussetzungen erfüllt, anwesend sein und die Aufsicht übernehmen.

In der offenen Kategorie der Drohnenflüge, die das Fliegen ohne direkte Betriebsgenehmigung ermöglicht, müssen insbesondere für Drohnen mit einem Startgewicht von über 250 Gramm bestimmte Nachweise erbracht werden. So benötigen auch Minderjährige ab 16 Jahren den Kompetenznachweis A1/A3, um eine Drohne sicher und legal steuern zu dürfen. Ohne diesen "kleinen Drohnenführerschein" ist das Fliegen nicht erlaubt. Zudem können für bestimmte Drohnengrößen oder -gewichte zusätzliche Nachweise, wie das Fernpilotenzeugnis A2, erforderlich sein, besonders wenn es um Flüge in komplexeren Umgebungen geht.

Hinsichtlich der Versicherung, wie bei der HDI Drohnenversicherung oder NV Drohnenversicherung, ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer, der die Drohne versichert, in der Regel volljährig ist, da Minderjährige keinen eigenständigen Versicherungsvertrag abschließen dürfen. Minderjährige können jedoch mitversichert sein, wenn sie mit einer Drohne fliegen, die von einem Erwachsenen versichert wurde. Es ist daher ratsam, vor jedem Flug sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz auch für Minderjährige gilt.

In jedem Fall sollten Eltern oder verantwortliche Erwachsene immer sicherstellen, dass die minderjährigen Piloten die rechtlichen Anforderungen erfüllen und die nötigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den Anforderungen der jeweiligen Drohnenversicherung gerecht zu werden.

Zusammengefasst: Minderjährige dürfen Drohnen fliegen, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind oder eine geeignete Aufsichtsperson anwesend ist. Die Drohne muss zudem versichert sein, und der Flug darf nur unter Einhaltung der geltenden Vorschriften durchgeführt werden.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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