FAQs

Häufig gestellte Fragen

Dürfen Minderjährige mit der Drohne fliegen, wenn diese bei Ihnen versichert ist?

Zum Thema Alter des Piloten gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze, jedoch muss der Versicherungsnehmer volljährig sein. Minderjährige sollten namentlich in der Police als Pilot vermerkt sein, wenn sie einen Copter steuern.

Gesetzliche Anforderungen

In Deutschland dürfen Minderjährige generell Drohnen steuern, allerdings gelten spezifische Regelungen. Laut der aktuellen Drohnenverordnung und den EU-Drohnenrichtlinien müssen Drohnenpiloten für die meisten Drohnenmodelle mindestens 16 Jahre alt sein. Bei jüngeren Piloten ist die Anwesenheit und Aufsicht durch eine erwachsene Person erforderlich, die die nötigen Voraussetzungen erfüllt.

Kompetenznachweise für Minderjährige

  • In der offenen Kategorie benötigen Minderjährige ab 16 Jahren einen EU-Kompetenznachweis A1/A3, um eine Drohne sicher zu steuern.
  • Für bestimmte Drohnengrößen oder -gewichte ist ein Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich, besonders in komplexeren Umgebungen.

Versicherung für minderjährige Piloten

Minderjährige können in der Regel nicht selbst Versicherungsnehmer sein, aber sie können in der HDI Drohnenversicherung oder NV Drohnenversicherung mitversichert sein. Vor jedem Flug sollte geprüft werden, ob der Versicherungsschutz auch für Minderjährige gilt.

Wichtige Hinweise für Eltern und Aufsichtspersonen

Eltern oder Aufsichtspersonen sollten stets sicherstellen, dass die minderjährigen Piloten die rechtlichen Anforderungen erfüllen und die nötigen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen der Drohnenversicherung zu entsprechen.

Zusammengefasst dürfen Minderjährige unter bestimmten Voraussetzungen Drohnen steuern, sofern sie die alters- und gewichtsspezifischen Nachweise erbringen und unter Aufsicht fliegen.


Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität der Angaben.

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