Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung ja, sollte Ihnen die Kontrolle über die Drohne unverschuldet abhanden kommen bzw. sich der Copter „selbständig machen“ besteht Versicherungsschutz für eventuelle Schäden. Der Eigenschaden ist in der Drohnen Kaskoversicherung nur versichert, wenn die Drohne nach dem Flyaway wieder gefunden wurde.
Ein Flyaway Ihrer Drohne kann durch bestimmte Drohnenversicherungen abgedeckt sein. Allerdings hängt die Deckung für solche Ereignisse von den spezifischen Konditionen der jeweiligen Versicherung ab.
Bei der HDI Drohnenversicherung ist ein Flyaway in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen abgedeckt. Es muss sich um ein unvorhersehbares Ereignis handeln, das nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für private Drohnen bietet HDI eine umfassende Haftpflichtversicherung, die auch für solche unvorhersehbaren Schäden aufkommt, solange alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei gewerblichen Tarifen gelten ähnliche Bedingungen, wobei spezielle Deckungen für professionelle Einsätze und höhere Summen zur Verfügung stehen.
Die NV-Versicherung bietet ebenfalls Tarife an, die Schäden durch unkontrollierte Flugmodi wie Waypoint oder Follow-Me abdecken können, was relevant für Flyaway-Szenarien ist. Hier ist jedoch eine detaillierte Prüfung der individuellen Tarifbedingungen wichtig, um sicherzustellen, dass solche Vorkommnisse gedeckt sind.
Es ist ratsam, die Policen genau zu prüfen oder sich direkt bei der Versicherung zu informieren, ob der Flyaway-Fall in Ihrem Tarif explizit abgedeckt wird.