Drohnen-Gesetze in Italien ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-italien Seit dem 1. Januar 2021 gelten in Italien die Bestimmungen der EU-Drohnenverordnung, die einheitliche Regeln für den Drohnenbetrieb innerhalb der EU festlegen. Zusätzlich hat Italien spezifische nationale Vorschriften, die von der Ente Nazionale per l’Aviazione Civile (ENAC) überwacht werden.

Registrierungspflicht für Drohnenpiloten

Gemäß der EU-Drohnenverordnung müssen sich alle Drohnenbetreiber registrieren, es sei denn, ihre Drohne wiegt unter 250 Gramm und verfügt über keine Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. Kamera, Mikrofon). Die Registrierung erfolgt über das D-Flight-Portal. Falls die Drohne bereits in einem anderen EU-Land registriert ist, wird diese Registrierung in Italien anerkannt.

Kennzeichnung der Drohne

  • Jede Drohne muss mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) versehen werden.
  • Falls vorhanden, muss die Nummer auch in das Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden.

Drohnenführerschein und Kompetenznachweis

Abhängig von der Drohnenkategorie ist ein entsprechender Führerschein erforderlich:

Offene Kategorie

  • A1/A3: Erforderlich für Drohnen über 250 g.
  • A2: Erforderlich für Drohnen über 900 g, wenn sie näher als 50 m an Menschen fliegen.

Spezifische Kategorie

  • Für Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) oder in kontrollierten Lufträumen wird eine spezielle Genehmigung benötigt.

Der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) kann online erworben werden. Eine günstige Option bietet Drone Class.

💡 Tipp: Für den Erwerb des EU-Fernpilotenzeugnisses (A2) ist dph-drohnenschule.de eine empfehlenswerte Alternative.

Versicherungspflicht

In Italien ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme beträgt 750.000 SZR (ca. 891.000 Euro, Stand April 2021).

Hier finden Sie eine Übersicht zu den besten Drohnenversicherungen.

Allgemeine Flugregeln

  • Maximale Flughöhe: 120 Meter über dem Boden.
  • Sichtweite: Drohnen müssen immer in Sichtweite geflogen werden.
  • Flugverbotszonen: Über Menschenmengen, in der Nähe von Flughäfen oder über sensiblen Bereichen (Militäreinrichtungen, Naturschutzgebiete) ist das Fliegen verboten.
  • Privatsphäre: Respektieren Sie die Privatsphäre anderer und filmen Sie keine Personen ohne deren Zustimmung.

Fernidentifikation

Italien hatte ursprünglich ab dem 1. Januar 2021 eine Fernidentifikationspflicht für Drohnen über 250 g vorgesehen. Diese Einführung wurde jedoch verschoben. Dennoch ist es ratsam, sich über aktuelle Entwicklungen auf dem D-Flight-Portal zu informieren.

Besondere Regeln für Touristen

  • Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland registriert sind, gilt Ihre e-ID auch in Italien.
  • Eine gültige Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
  • Informieren Sie sich über lokale Flugverbotszonen, z. B. über das D-Flight-Portal.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Benötige ich einen Drohnenführerschein in Italien?

Ja, je nach Kategorie ist ein EU-Kompetenznachweis (A1/A3 oder A2) erforderlich.

Gilt meine deutsche Drohnenversicherung in Italien?

In den meisten Fällen ja, prüfen Sie jedoch die Bedingungen Ihrer Versicherung.

Darf ich mit meiner Drohne in italienischen Städten fliegen?

Flüge in Städten sind grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine besondere Genehmigung vor.

Fazit

Italien folgt den EU-Drohnenvorschriften, ergänzt durch einige nationale Besonderheiten. Bevor Sie in Italien fliegen, stellen Sie sicher, dass Sie registriert sind, eine gültige Versicherung besitzen und die geltenden Flugregeln einhalten.

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