Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Luxemburg
Seit dem 31.12.2020 gilt in Luxemburg die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten europaweit harmonisiert. Die wichtigsten Punkte sind:
Registrierungspflicht: Drohnenbetreiber müssen sich registrieren, außer die Drohne wiegt unter 250 g und besitzt keine Kamera oder andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten. Die Registrierung ist in allen EU-Ländern gültig.
Kennzeichnungspflicht: Alle Drohnen müssen mit einer individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet sein.
Drohnen-Führerschein: Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnenführerschein zu erwerben, der europaweit anerkannt wird.
Drohnen-Klassen 2024: Alle Neuheiten Mit der fortschreitenden Entwicklung der Drohnentechnologie hat die Europäische Union (EU) eine neue Drohnenverordnung eingeführt, die ab 2024 in Kraft...