Die DJI Mini 3 und DJI Mini 3 Pro sind aufgrund ihres Gewichts von unter 250 Gramm besonders beliebt. Doch welche rechtlichen Vorgaben gelten für ihren Betrieb? Muss man einen Drohnenführerschein besitzen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Ist ein Drohnenführerschein für die DJI Mini 3 erforderlich?
Gemäß der aktuellen EU-Drohnenverordnung benötigt man für Drohnen unter 250 Gramm keinen EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder das EU-Fernpilotenzeugnis A2. Für die DJI Mini 3 und Mini 3 Pro ist daher kein Drohnenführerschein notwendig, sofern die Drohne privat und ohne besondere Risiken betrieben wird.
Registrierungspflicht beim LBA
Obwohl kein Führerschein erforderlich ist, müssen Betreiber ihre Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Dies gilt insbesondere, wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist. Nach der Registrierung wird eine elektronische Identifikationsnummer (eID) vergeben, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
Benötigt man eine Haftpflichtversicherung?
In Deutschland ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Diese deckt Schäden ab, die beim Betrieb der Drohne entstehen könnten. Ein Vergleich verschiedener Drohnenversicherungen kann helfen, den passenden Tarif zu finden.
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Welche weiteren Regeln gelten für die DJI Mini 3?
- Flugverbotszonen: Flughäfen, Naturschutzgebiete und Menschenansammlungen müssen gemieden werden.
- Sicherheitsabstände: Halten Sie ausreichend Abstand zu unbeteiligten Personen und privaten Grundstücken.
- Nachtflüge: Diese sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Zusammenfassung: Drohnenführerschein und DJI Mini 3
Für die DJI Mini 3 und Mini 3 Pro ist kein Drohnenführerschein erforderlich. Betreiber müssen sich jedoch beim LBA registrieren und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Achten Sie darauf, Flugverbotszonen zu meiden und die Privatsphäre anderer zu respektieren.
Was muss ich beim Flug mit der DJI Mini 3 Pro beachten?
Die DJI Mini 3 Pro darf maximal 120 Meter hoch fliegen. Flüge dürfen nur in Sichtweite des Piloten (VLOS) stattfinden, mit folgenden Ausnahmen:
- Im Follow-Me-Modus darf die Drohne dem Piloten ohne Sichtkontakt folgen, solange der Abstand maximal 50 Meter beträgt.
- Ein Beobachter kann anstelle des Piloten die Drohne im Blick behalten, z. B. bei FPV-Flügen.
Darüber hinaus ist das Fliegen über Menschenmengen verboten, und die Privatsphäre anderer muss stets respektiert werden.
Versicherung und Kennzeichnung
Betreiber müssen eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Zusätzlich ist eine EU-Drohnen-Plakette mit der Registrierungsnummer des Betreibers an der Drohne anzubringen.
Wo darf ich mit der DJI Mini 3 Pro fliegen?
- Nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (z. B. bei Unfällen oder Bränden).
- Maximale Flughöhe: 120 Meter.
- Flüge in Wohngebieten sind erlaubt, jedoch keine Flüge über Wohngrundstücke ohne Genehmigung.
- Flugverbotszonen müssen eingehalten werden. Informationen hierzu finden Sie in der DRONIQ-App oder auf der Drohnen-Karte.
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