Drohnen-Gesetze Bosnien-Herzegowina ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-bosnienIn Bosnien und Herzegowina regelt die Direktion für Zivilluftfahrt (BHDCA) den Drohnenbetrieb. Mit dem Ziel, den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Drohnen zu gewährleisten, wurden 2020 umfassende Vorschriften erlassen. Diese betreffen sowohl private als auch gewerbliche Drohnenbetreiber und gelten für Drohnen mit einem Gewicht zwischen 249 Gramm und 25 Kilogramm. Es ist wichtig, sich mit den Regelungen vertraut zu machen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über Drohnen-Gesetze, -Versicherungspflichten und -Registrierungen in Bosnien und Herzegowina.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Bosnien und Herzegowina

Drohnen können in Bosnien und Herzegowina sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke genutzt werden, wobei für beide Kategorien spezifische Vorschriften gelten. Eine Registrierung der Drohne ist Pflicht. Drohnen mit einer maximalen Abflugmasse von mehr als 25 Kilogramm erfordern zusätzlich eine Sondergenehmigung der BHDCA.

Wichtigste Fakten:

  • Maximale Flughöhe: 30 Meter (98,4 Fuß) im unkontrollierten Luftraum.
  • Drohnenversicherung erforderlich: Ja, für alle Flüge (privat und gewerblich).
  • Registrierung: Jede Drohne muss registriert werden.
  • Versicherungspflicht: Drohnen müssen eine gültige Haftpflichtversicherung haben, die Schäden an Dritten abdeckt.
  • Drohnen-Kategorisierung: A1, A2, A3, A4 – ähnlich wie die europäischen Drohnen-Klassen.

Drohnen-Kategorien in Bosnien und Herzegowina

Die Drohnen in Bosnien und Herzegowina werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, die sich an den europäischen Richtlinien orientieren:

  • A1: Drohnen mit einem Gewicht von 249 Gramm bis 1 Kilogramm
  • A2: Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 1 Kilogramm und bis zu 2 Kilogramm
  • A3: Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 2 Kilogramm und bis zu 5 Kilogramm
  • A4: Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 5 Kilogramm und bis zu 25 Kilogramm

Diese Kategorien beeinflussen, wie und wo du deine Drohne fliegen darfst. Die genauen Vorschriften zu den Betriebskategorien, wie sie in der EU verwendet werden, sind jedoch nicht immer klar definiert. Es gibt auch eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Flugarten, zum Beispiel nicht-kommerzielle (OPEN), kommerzielle (SPECIFIC) und Arbeiten aus der Luft (CERTIFIED).

Allgemeine Vorschriften für den privaten Drohnenbetrieb (OPEN)

Für den privaten Drohnenbetrieb gelten die folgenden Vorschriften:

  • Flugzeit und Sichtlinie: Drohnen dürfen nur bei Tageslicht und innerhalb der Sichtweite des Piloten betrieben werden.
  • Maximale Flughöhe: 30 Meter über Grund.
  • Mindestabstände:
    • Seitlicher Abstand von mindestens 30 Metern zu Personen, Tieren, Bauwerken, Fahrzeugen, Wasserstraßen etc.
    • Mindestabstand von 50 Metern zu öffentlichen Versammlungen.
  • Einschränkungen:
    • Keine Drohnenflüge in einem Umkreis von weniger als 500 Metern um Industriegebiete, Botschaften oder öffentliche Institutionen.
    • Drohnen dürfen nicht in Schutzgebieten innerhalb von 300 Metern der Grenze fliegen, es sei denn, eine spezielle Genehmigung wurde eingeholt.
  • Versicherungspflicht: Drohnen mit einem Gewicht über 1 Kilogramm müssen versichert werden, um Schäden an Dritten zu decken.

Allgemeine Vorschriften für den gewerblichen Drohnenbetrieb (SPECIFIC)

Für den gewerblichen Drohnenbetrieb gelten strengere Vorschriften:

  • Flugzeit und Sichtlinie:
    • Flüge müssen tagsüber innerhalb der Sichtweite des Piloten durchgeführt werden, mit einem klar definierten Landeplatz.
    • Nachtflüge erfordern eine Ausrüstung der Drohne mit Lichtsignalanlagen und ebenfalls die Einhaltung der Sichtlinienregelungen.
  • Maximale Flughöhe: Bis zu 120 Meter über Grund oder bis zu 50 Meter über einem Hindernis.
  • Mindestabstände: Der Mindestabstand zu Personen, Gebäuden und Fahrzeugen muss 30 Meter betragen. Bei besonderen Umständen kann dieser auf 5 Meter reduziert werden, aber die Flughöhe darf dann nicht mehr als 20 Meter betragen.
  • Bedingungen für Flughäfen: Drohnen dürfen nur in einem Umkreis von 1,5 km um Flughäfen oder CTR-Zonen betrieben werden, wenn eine Genehmigung der Flugsicherung vorliegt.
  • Versicherungspflicht: Eine Haftpflichtversicherung ist für alle gewerblichen Drohnenflüge erforderlich, unabhängig vom Gewicht der Drohne.

Allgemeine Vorschriften für Arbeiten aus der Luft mit Drohnen (CERTIFIED)

Für spezielle Luftarbeiten müssen Drohnenbetreiber eine Genehmigung der BHDCA einholen. Diese Genehmigung ist notwendig, um Arbeiten mit Drohnen im Luftraum von Bosnien und Herzegowina durchzuführen. Besonders für Drohnenoperationen unter der Verantwortung von militärischen oder polizeilichen Organisationen müssen spezifische behördliche Genehmigungen angefordert werden.

Drohne in Bosnien-Herzegowina registrieren

Die Registrierung von Drohnen ist in Bosnien und Herzegowina verpflichtend. Der Antrag auf Registrierung muss bei der BHDCA eingereicht werden, und nach Bearbeitung erhält der Betreiber eine Registrierungsbescheinigung.

Benötigte Dokumente für die Registrierung:

  • Kopie des Personalausweises (für natürliche Personen) oder Handelsregisterauszug (für juristische Personen).
  • Nachweis des Drohnenbesitzes (Kaufbeleg oder Bestätigung der Behörde).
  • Versicherungsnachweis (falls erforderlich).
  • Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr.

Weitere Informationen können direkt bei der BHDCA unter der E-Mail-Adresse [email protected] eingeholt werden.

Fazit

Drohnen können in Bosnien und Herzegowina sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke genutzt werden, allerdings unterliegen sie strengen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Registrierung, Versicherung und der maximalen Flughöhe. Drohnenbetreiber müssen sicherstellen, dass sie alle notwendigen Genehmigungen und Versicherungen einholen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Für gewerbliche Einsätze sind die Vorschriften strenger und erfordern unter anderem eine spezielle Genehmigung für Luftarbeiten.