Drohnen-Gesetze in Frankreich ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-frankreich Frankreich ist ein beliebtes Reiseziel für Drohnenpiloten. Doch bevor Sie Ihre Drohne in die Luft steigen lassen, sollten Sie die aktuellen Vorschriften kennen. Seit dem 31. Dezember 2020 gelten in Frankreich die Regelungen der EU-Drohnenverordnung, ergänzt durch nationale Bestimmungen. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über die geltenden Drohnen-Gesetze in Frankreich.

Registrierungspflicht für Drohnen

In Frankreich gilt eine Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber. Dies erfolgt über das AlphaTango-Portal. Eine Registrierung ist erforderlich, wenn:

  • die Drohne mehr als 250 g wiegt
  • die Drohne mit Sensortechnik (z. B. Kamera, Mikrofon) ausgestattet ist

Ausnahmen gibt es für Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen.

Pflicht zur Kennzeichnung

Jede registrierte Drohne muss eine eindeutige Identifikationsnummer (e-ID) tragen. Diese Kennzeichnung muss sichtbar an der Drohne angebracht werden. Für Drohnen ab 800 g ist zudem eine Fernidentifikation erforderlich.

Fernidentifikation für Drohnen ab 800 g

Seit dem 29. Juni 2020 müssen Drohnen mit einem Gewicht ab 800 g mit einem Funksender ausgestattet sein. Dieser sendet regelmäßig:

  • die Kennung der Drohne
  • die Flugkoordinaten
  • die Fluggeschwindigkeit und den Kurs

Einige DJI-Drohnen verfügen über diese Funktion bereits per Firmware-Update.

Versicherungspflicht

Für private Drohnenflüge ist in Frankreich keine Versicherung vorgeschrieben. Dennoch wird dringend empfohlen, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Drohnenführerschein und Mindestalter

In der offenen Kategorie benötigen Drohnenpiloten je nach Drohnengewicht eine entsprechende EU-Drohnenlizenz:

  • A1/A3-Zertifikat: Online-Test
  • A2-Zertifikat: Zusätzliche praktische Prüfung

✈️ Günstigster Anbieter: Der Drone Class Kurs bietet die kostengünstigste Möglichkeit, den Drohnenführerschein zu erwerben.

Das Mindestalter für Drohnenpiloten in Frankreich beträgt 14 Jahre.

Flugbeschränkungen

Die allgemeine maximale Flughöhe beträgt 120 Meter. Es gibt jedoch zahlreiche Einschränkungen:

  • Flugverbot in Paris: Das gesamte Stadtgebiet ist für Drohnen gesperrt.
  • Flugverbotszonen: Militärgebiete, Flughäfen, Nationalparks, Atomkraftwerke.
  • Respektierung der Privatsphäre: Keine Aufnahme von Personen ohne deren Zustimmung.

Eine interaktive Karte zeigt erlaubte und verbotene Flugzonen.

Gewerbliche Drohnenflüge

Für gewerbliche Drohnenflüge gelten dieselben Bestimmungen wie für private Piloten. Es wird jedoch eine gewerbliche Drohnenversicherung empfohlen.

Genehmigung für Luftaufnahmen

Seit dem 1. Januar 2023 ist in Frankreich keine Genehmigung mehr erforderlich, um Luftaufnahmen zu erstellen. Dies gilt sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke.

Strafen bei Verstößen

Wer gegen die französischen Drohnengesetze verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen:

  • 135 € Strafe für fehlende Fernidentifikation
  • Geldstrafen bis zu 75.000 € und ein Jahr Haft bei schweren Verstößen

Fazit

Das Fliegen von Drohnen in Frankreich erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Besonders wichtig sind die Registrierung, Fernidentifikation und die Einhaltung der Flugverbotszonen. Durch eine Drohnenversicherung und den Erwerb eines Drohnenführerscheins können Piloten sicherstellen, dass sie alle Vorschriften einhalten.