Registrierungspflicht für Drohnen
In Frankreich gilt eine Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber. Dies erfolgt über das AlphaTango-Portal. Eine Registrierung ist erforderlich, wenn:
- die Drohne mehr als 250 g wiegt
- die Drohne mit Sensortechnik (z. B. Kamera, Mikrofon) ausgestattet ist
Ausnahmen gibt es für Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen.
Pflicht zur Kennzeichnung
Jede registrierte Drohne muss eine eindeutige Identifikationsnummer (e-ID) tragen. Diese Kennzeichnung muss sichtbar an der Drohne angebracht werden. Für Drohnen ab 800 g ist zudem eine Fernidentifikation erforderlich.
Fernidentifikation für Drohnen ab 800 g
Seit dem 29. Juni 2020 müssen Drohnen mit einem Gewicht ab 800 g mit einem Funksender ausgestattet sein. Dieser sendet regelmäßig:
- die Kennung der Drohne
- die Flugkoordinaten
- die Fluggeschwindigkeit und den Kurs
Einige DJI-Drohnen verfügen über diese Funktion bereits per Firmware-Update.
Versicherungspflicht
Für private Drohnenflüge ist in Frankreich keine Versicherung vorgeschrieben. Dennoch wird dringend empfohlen, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Drohnenführerschein und Mindestalter
In der offenen Kategorie benötigen Drohnenpiloten je nach Drohnengewicht eine entsprechende EU-Drohnenlizenz:
- A1/A3-Zertifikat: Online-Test
- A2-Zertifikat: Zusätzliche praktische Prüfung
✈️ Günstigster Anbieter: Der Drone Class Kurs bietet die kostengünstigste Möglichkeit, den Drohnenführerschein zu erwerben.
Das Mindestalter für Drohnenpiloten in Frankreich beträgt 14 Jahre.
Flugbeschränkungen
Die allgemeine maximale Flughöhe beträgt 120 Meter. Es gibt jedoch zahlreiche Einschränkungen:
- Flugverbot in Paris: Das gesamte Stadtgebiet ist für Drohnen gesperrt.
- Flugverbotszonen: Militärgebiete, Flughäfen, Nationalparks, Atomkraftwerke.
- Respektierung der Privatsphäre: Keine Aufnahme von Personen ohne deren Zustimmung.
Eine interaktive Karte zeigt erlaubte und verbotene Flugzonen.
Gewerbliche Drohnenflüge
Für gewerbliche Drohnenflüge gelten dieselben Bestimmungen wie für private Piloten. Es wird jedoch eine gewerbliche Drohnenversicherung empfohlen.
Genehmigung für Luftaufnahmen
Seit dem 1. Januar 2023 ist in Frankreich keine Genehmigung mehr erforderlich, um Luftaufnahmen zu erstellen. Dies gilt sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke.
Strafen bei Verstößen
Wer gegen die französischen Drohnengesetze verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen:
- 135 € Strafe für fehlende Fernidentifikation
- Geldstrafen bis zu 75.000 € und ein Jahr Haft bei schweren Verstößen
Fazit
Das Fliegen von Drohnen in Frankreich erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Besonders wichtig sind die Registrierung, Fernidentifikation und die Einhaltung der Flugverbotszonen. Durch eine Drohnenversicherung und den Erwerb eines Drohnenführerscheins können Piloten sicherstellen, dass sie alle Vorschriften einhalten.