Drohnenregistrierung in Japan
Seit dem 20. Juni 2022 müssen alle Drohnen ab 100 Gramm registriert werden. Die Registrierung erfolgt in drei Schritten:
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online. Benötigte Dokumente:
- Natürliche Personen: Personalausweis, Führerschein oder Reisepass
- Gesellschaften: gBizID
- Touristen: Reisepass + offizieller Adressnachweis
2. Bezahlung
Die Anmeldegebühr variiert je nach Methode:
- Online-Anmeldung mit individueller Nummernkarte: 900 Yen (ca. 5,57 €)
- Online-Anmeldung mit anderen Identifikationsmitteln: 1.450 Yen (ca. 8,57 €)
- Schriftliche Anmeldung per Post: 2.400 Yen (ca. 14,84 €)
3. Erteilung einer Registrierungs-ID
Nach der erfolgreichen Anmeldung wird eine Registrierungs-ID zugewiesen, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss. Zudem ist eine Fernidentifikationsfunktion (Remote-ID) erforderlich.
Erlaubnispflichtige Lufträume
Für bestimmte Lufträume ist eine Sondergenehmigung erforderlich:
- Flughafennähe: Kein Flug über oder in der Nähe von Flughäfen
- Über 150 Meter: Keine Flüge über dieser Höhe
- Dicht besiedelte Gebiete: Keine Flüge über urbanen Zentren
Allgemeine Betriebsregeln
Wenn keine Genehmigung erforderlich ist, müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Nur bei Tageslicht fliegen
- Fliegen innerhalb der Sichtweite des Piloten
- Mindestens 30 Meter Abstand zu Personen und Gebäuden
- Keine Menschenansammlungen überfliegen
- Kein Transport gefährlicher Materialien
- Kein Abwerfen von Objekten
Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten
- Keine Flüge unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (Strafe: bis zu 300.000 Yen oder 1 Jahr Haft)
- Vor jedem Flug muss die Drohne auf ihre Tauglichkeit überprüft werden
- Versicherung ist nicht verpflichtend, aber empfohlen: Drohnenversicherung vergleichen
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Zusätzlich gibt es Gebiete mit Flugverbot:
- Flüge über Regierungsgebäuden sind verboten
- Kaiserpalast darf nicht überflogen werden
- Militärische Einrichtungen sind tabu
- Atomkraftwerke haben Flugverbote
Fluggenehmigung für spezielle Flüge
Folgende Flüge erfordern eine Genehmigung:
- Flüge bei Nacht
- Flüge außerhalb der Sichtweite
- Flüge in dicht besiedelten Gebieten
- Flüge in Flughafennähe
- Flüge mit Gefahrgut
Genehmigungen können über das DIPS Web-Portal beantragt werden.
Gut zu wissen
- Drohnentechnik muss ein Konformitätssiegel haben
- Es gibt keine Unterscheidung zwischen Freizeit- und gewerblichen Flügen
- Regierung reagiert scharf auf Vorfälle mit Drohnen
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Fazit
Japan hat strenge, aber klar definierte Drohnengesetze. Eine Registrierung ab 100 Gramm ist Pflicht. Bestimmte Lufträume sind gesperrt oder genehmigungspflichtig. Eine Versicherung ist zwar nicht erforderlich, aber ratsam. Wer die Regeln befolgt, kann seine Drohne in Japan sicher fliegen.