Drohnen-Gesetze in Kuwait ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-kuwait In Kuwait gelten seit Januar 2020 spezifische Drohnen-Gesetze, die sowohl für Freizeitpiloten als auch für gewerbliche Nutzer von Bedeutung sind. Es ist unerlässlich, diese Vorschriften zu kennen und einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Kategorisierung von Drohnen in Kuwait

Drohnen werden in Kuwait basierend auf ihrem Gewicht und dem Verwendungszweck in verschiedene Kategorien eingeteilt:

KategorieZweckGewichtKlasse
A1Freizeit< 300 gSpielzeug
A2Freizeit300 g – 5 kgSport
A3Freizeit5 – 25 kgFortgeschrittene Sportaktivität
B1Professionell0 – 150 kgNichtgewerblich
B2Professionell0 – 150 kgGewerblich
CSpeziell> 150 kgSpeziell

Wesentliche Vorschriften für Drohnenpiloten

Registrierung und Kennzeichnung

  • Registrierung: Drohnen über 300 Gramm müssen beim Directorate General of Civil Aviation (DGCA) registriert werden.
  • Kennzeichnung: Registrierte Drohnen müssen mit der Registrierungsnummer versehen sein.

Versicherungspflicht

Für Drohnen ab 300 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Mindestdeckungssumme variiert je nach Kategorie:

  • A2 und A3: 10.000 KWD
  • B1 und B2: 20.000 KWD
  • C: 30.000 KWD

Unmanned Operator Certificate (UOC)

Für Drohnen der Kategorien A3, B1, B2 und C ist ein UOC erforderlich, das beim DGCA beantragt werden muss. Ausländische Piloten können ihre Zertifikate aus dem Heimatland anerkennen lassen. Anträge sollten mindestens 30 Tage im Voraus gestellt werden.

Flugbetrieb

  • Maximale Flughöhe: Je nach Kategorie zwischen 50 m und 150 m.
  • Sicherheitsabstände: Je nach Kategorie Abstände von 50 m bis 120 m zu Menschen und Objekten.
  • Luftbilder: Für Luftaufnahmen ist eine Genehmigung des Innenministeriums erforderlich.

Strafen bei Verstößen

Das unerlaubte Fliegen einer Drohne kann zu Geldstrafen von bis zu 9.800 US-Dollar und/oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen.

Sicherheitsabstände und Flugverbote

Drohnenflüge dürfen in Kuwait nur bei guten Wetterbedingungen, am Tag und innerhalb der Sichtweite stattfinden.

Die maximalen Abstände zwischen Drohne und Pilot richten sich nach der Kategorie:

  • Kategorie A1 und A2: 120 Meter
  • Kategorie A3, B1 und B2: 50 Meter
  • Kategorie C: 100 Meter

Empfehlungen für Drohnenpiloten

  • Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Vorschriften der DGCA.
  • Beantragen Sie rechtzeitig die erforderlichen Genehmigungen.
  • Halten Sie sich strikt an die festgelegten Flugregeln.
  • Schließen Sie eine geeignete Versicherung für Ihre Drohne ab.