📌 Allgemeine Vorschriften für Drohnen in Monaco
- Genehmigungspflicht: Drohnen über 500 Gramm benötigen eine Genehmigung der Civil Aviation Authority (CAA).
- Freizeitnutzung: Erlaubt, jedoch oft mit Genehmigungspflicht.
- Gewerbliche Nutzung: Erlaubt, aber erfordert Registrierung und Genehmigung.
- Versicherungspflicht: Alle Drohnenflüge (privat und gewerblich) benötigen eine Drohnen-Haftpflichtversicherung.
- Registrierungspflicht: Drohnen über 500 Gramm müssen registriert werden.
🚫 Sicherheitsabstände & Flugverbotszonen
- Heliports: Mindestens 150 Meter Abstand zur Außenbegrenzung erforderlich.
- Fürstenpalast & Place du Palais: Flüge sind ohne Sondergenehmigung untersagt.
🛡️ Versicherungspflicht
In Monaco ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge verpflichtend. Eine Übersicht geeigneter Tarife finden Sie hier: Drohnenversicherung vergleichen.
📜 Weitere Vorschriften
- Datenschutz: Unautorisierte Aufnahmen sind verboten.
- Filmaufnahmen: Offizielle Dreharbeiten erfordern eine Sondergenehmigung.
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⚠️ Strafen bei Nichteinhaltung
Wer die Drohnengesetze in Monaco missachtet, muss mit hohen Strafen rechnen. Geldbußen können bis zu 75.000 € betragen, in schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
❓ Häufig gestellte Fragen
Benötige ich eine Genehmigung für eine DJI Mini?
Nein, wenn das Gewicht unter 500 Gramm liegt, benötigen Sie keine Genehmigung. Die allgemeinen Flugregeln müssen jedoch beachtet werden.
Gilt die Versicherungspflicht auch für kleine Drohnen?
Ja, alle Drohnenflüge erfordern eine Haftpflichtversicherung, unabhängig vom Gewicht.
Wo beantrage ich eine Genehmigung?
Die Genehmigung kann bei der Civil Aviation Authority (CAA) in Monaco beantragt werden.
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