Drohnen-Gesetze in Schweden ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-schweden Seit dem 31.12.2020 gilt in Schweden die EU-Drohnenverordnung. Diese Verordnung vereinheitlicht viele Regelungen innerhalb Europas, sodass eine einmalige Registrierung in einem EU-Land ausreicht. Der EU-Drohnenführerschein wird ebenfalls länderübergreifend anerkannt.

  • Registrierungspflicht: Alle Drohnenbetreiber müssen sich registrieren, außer die Drohne wiegt weniger als 250 g und hat keine Kamera oder andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten.
  • Kennzeichnungspflicht: Alle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden.
  • EU-Drohnenführerschein: Je nach Kategorie müssen Piloten eine Prüfung ablegen, um den EU-Drohnenführerschein zu erwerben.
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum.
  • Sicherheitsabstände: Abstand zu Flughäfen, Menschenmengen und sensiblen Bereichen ist einzuhalten.

2. Nationale Besonderheiten in Schweden

Obwohl die meisten Regeln innerhalb der EU einheitlich sind, gibt es in Schweden einige länderspezifische Vorschriften:

  • Versicherungspflicht: Gewerbliche Drohnenflüge benötigen eine Haftpflichtversicherung. Für private Nutzung ist eine Versicherung nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
  • Mindestalter: 15 Jahre.
  • Veröffentlichung von Luftaufnahmen: Vor der Veröffentlichung (auch auf sozialen Medien) muss eine Genehmigung von der Lantmäteriet eingeholt werden.
  • Sperrzonen: No-Fly-Zones können in einer offiziellen Karte eingesehen werden. In Naturschutzgebieten kann eine Genehmigung erforderlich sein.

3. Sicherheitsabstände und Flugverbote

  • Flughäfen: Mindestens 5 km Abstand zu Start- und Landebahnen von Flughäfen mit Kontrollzonen, 1 km zu Heliports.
  • Militärflughäfen: In bestimmten Militärgebieten ist das Fliegen auf eine maximale Höhe von 10 Metern beschränkt (z. B. Karlsborg, Linköping / Malmen, Ronneby, Uppsala, Visby).
  • Rettungseinsätze: Drohnen dürfen nicht in der Nähe von Rettungseinsätzen eingesetzt werden.

4. Besondere Bestimmungen

  • Flüge in Kontrollzonen: Erlaubt ohne Sondergenehmigung, solange die Drohne nicht schneller als 90 km/h fliegt, maximal 50 Meter über Grund bleibt und 5 km Abstand zur Start-/Landebahn eines Flughafens einhält.
  • Nachtflüge: Erlaubt, wenn die Drohne mit einer für Nachtflüge vorgeschriebenen Beleuchtung ausgestattet ist.

5. Gut zu wissen

  • Versicherung: Für gewerbliche Nutzung Pflicht, sollte den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 entsprechen.
  • Kontrollierte Lufträume: Flüge in diesen Bereichen erfordern eine Genehmigung der schwedischen Flugsicherung.
  • Einreise mit Drohne: Die Einreise mit einer Drohne nach Schweden ist problemlos möglich.
  • Aktuelle Informationen: Es wird empfohlen, sich vor jedem Flug über die aktuellen Vorschriften zu informieren.

Für detailliertere Informationen wird empfohlen, die Website der Transportstyrelsen (schwedische Luftfahrtbehörde) zu konsultieren.