- Registrierungspflicht: Alle Drohnenbetreiber müssen sich registrieren, außer die Drohne wiegt weniger als 250 g und hat keine Kamera oder andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten.
- Kennzeichnungspflicht: Alle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden.
- EU-Drohnenführerschein: Je nach Kategorie müssen Piloten eine Prüfung ablegen, um den EU-Drohnenführerschein zu erwerben.
- Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum.
- Sicherheitsabstände: Abstand zu Flughäfen, Menschenmengen und sensiblen Bereichen ist einzuhalten.
2. Nationale Besonderheiten in Schweden
Obwohl die meisten Regeln innerhalb der EU einheitlich sind, gibt es in Schweden einige länderspezifische Vorschriften:
- Versicherungspflicht: Gewerbliche Drohnenflüge benötigen eine Haftpflichtversicherung. Für private Nutzung ist eine Versicherung nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
- Mindestalter: 15 Jahre.
- Veröffentlichung von Luftaufnahmen: Vor der Veröffentlichung (auch auf sozialen Medien) muss eine Genehmigung von der Lantmäteriet eingeholt werden.
- Sperrzonen: No-Fly-Zones können in einer offiziellen Karte eingesehen werden. In Naturschutzgebieten kann eine Genehmigung erforderlich sein.
3. Sicherheitsabstände und Flugverbote
- Flughäfen: Mindestens 5 km Abstand zu Start- und Landebahnen von Flughäfen mit Kontrollzonen, 1 km zu Heliports.
- Militärflughäfen: In bestimmten Militärgebieten ist das Fliegen auf eine maximale Höhe von 10 Metern beschränkt (z. B. Karlsborg, Linköping / Malmen, Ronneby, Uppsala, Visby).
- Rettungseinsätze: Drohnen dürfen nicht in der Nähe von Rettungseinsätzen eingesetzt werden.
4. Besondere Bestimmungen
- Flüge in Kontrollzonen: Erlaubt ohne Sondergenehmigung, solange die Drohne nicht schneller als 90 km/h fliegt, maximal 50 Meter über Grund bleibt und 5 km Abstand zur Start-/Landebahn eines Flughafens einhält.
- Nachtflüge: Erlaubt, wenn die Drohne mit einer für Nachtflüge vorgeschriebenen Beleuchtung ausgestattet ist.
5. Gut zu wissen
- Versicherung: Für gewerbliche Nutzung Pflicht, sollte den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 entsprechen.
- Kontrollierte Lufträume: Flüge in diesen Bereichen erfordern eine Genehmigung der schwedischen Flugsicherung.
- Einreise mit Drohne: Die Einreise mit einer Drohne nach Schweden ist problemlos möglich.
- Aktuelle Informationen: Es wird empfohlen, sich vor jedem Flug über die aktuellen Vorschriften zu informieren.
Für detailliertere Informationen wird empfohlen, die Website der Transportstyrelsen (schwedische Luftfahrtbehörde) zu konsultieren.