Drohnen-Gesetze in VAE ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-vaeDie Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben strenge Vorschriften für den Betrieb von Drohnen. Diese Gesetze gelten sowohl für Freizeitpiloten als auch für gewerbliche Nutzer, um die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.

Registrierung von Drohnen

Unabhängig vom Verwendungszweck muss jede Drohne bei der General Civil Aviation Authority (GCAA) registriert werden. In Dubai gibt es zusätzlich einen separaten Registrierungsprozess über die Dubai Civil Aviation Authority (DCAA). Für die Registrierung ist eine lokale Handynummer erforderlich. Es empfiehlt sich daher, vor Ort eine Prepaid-Karte zu erwerben.

Die Registrierung erfolgt online unter: www.dcaa.gov.ae

Überblick über die Drohnengesetze in den VAE

  • Freizeitnutzung: Erlaubt nach Registrierung oder Genehmigung.
  • Gewerbliche Nutzung: Erlaubt nach Registrierung oder Genehmigung.
  • Maximale Flughöhe: 400 Fuß (121,9 Meter) im unkontrollierten Luftraum.
  • Registrierungspflicht: Ja, bei der GCAA.

Vorschriften für die private Nutzung

  • Flugzonen: Drohnen bis zu 5 kg dürfen nur in genehmigten Flugzonen fliegen, die in der App “My Drone Hub” angegeben sind.
  • Kameranutzung: Erlaubt in den Flugzonen, jedoch dürfen keine relevanten Gesetze der VAE verletzt werden.
  • Ausstattung: Drohnen dürfen nicht mit Abwurf- oder Auslösevorrichtungen ausgestattet sein.
  • Sichtweite: Flüge sind nur innerhalb der Sichtweite des Piloten erlaubt.
  • Gewichtsbeschränkung: Drohnen über 5 kg dürfen nur auf dem Gelände von Modellflug-Clubs betrieben werden.
  • Frequenzbestimmungen: 29,7-47,0 MHz mit max. 10 mW und 2400-2500 MHz mit max. 100 mW.
  • Unfallmeldung: Bei Unfällen oder Kontrollverlust muss der Vorfall unverzüglich der GCAA gemeldet werden.

Vorschriften für die kommerzielle Nutzung

Für professionelle oder spezielle Einsätze sind folgende Schritte erforderlich:

Schritt 1: Registrierung der Organisation und Erhalt der Unmanned Aircraft Operator Authorisation (UOA)

  • Sicherheitsfreigabe der GCAA erforderlich.
  • „UA operator registration letter“ auf Firmenbriefkopf an [email protected] senden.
  • Anmeldung beim GCAA E-Publications Service erforderlich (Gebühr: 1.200 AED).

Schritt 2: Beantragung der Betriebsgenehmigung

  • Nach Erhalt der UOA muss für jede Drohnenflugaktivität in der roten Zone eine Betriebsgenehmigung beantragt werden.
  • Unabhängig von der Flugzone ist eine Genehmigung erforderlich, wenn Aufzeichnungsgeräte verwendet werden.
  • Die Bearbeitung dauert in der Regel 14 Arbeitstage.

Sicherheitsabstände und Flugverbote

  • Abstand zu Flughäfen: Mindestens 5 Kilometer.
  • Abstand zu Personen und Gebäuden: Mindestens 50 Meter.
  • Flugzeiten: Nur bei Tageslicht.
  • Mindestalter für Piloten: Für Drohnen über 25 kg mindestens 21 Jahre.

Eine Übersicht der erlaubten Flugzonen bietet die App “My Drone Hub”.

Aktuelles Drohnenverbot

Seit Februar 2022 gilt in den VAE ein Flugverbot für private Drohnen und leichte Sportflugzeuge. Gewerbliche Nutzer müssen sich mit der GCAA in Verbindung setzen, um erforderliche Ausnahmen und Genehmigungen zu erhalten. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Wichtige Hinweise für Reisende

  • Transport im Flugzeug: Drohnen sollten im Aufgabegepäck, Akkus im Handgepäck transportiert werden.
  • Dokumentation: Kaufbelege, technische Dokumentationen, Versicherungsschein und Registrierungsdokumente mitführen.

Fazit

Die Nutzung von Drohnen in den VAE ist streng reglementiert. Es ist unerlässlich, sich vorab umfassend zu informieren und alle Vorschriften genau einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Angesichts des aktuellen Drohnenverbots ist es ratsam, auf den Einsatz von Drohnen in den VAE vorerst zu verzichten.