Welcher Drohnenführerschein ✈️ Für C1 Drohne?

Drohnenführerschein Deutschland Für den Betrieb einer C1-Drohne ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Dieser Nachweis bestätigt, dass der Fernpilot über die notwendigen Kenntnisse verfügt, um ein unbemanntes Luftfahrzeug sicher zu steuern.

Voraussetzungen für den EU-Kompetenznachweis A1/A3

  • Online-Lehrgang: Ein umfassendes Training vermittelt die theoretischen Grundlagen des Drohnenbetriebs.
  • Online-Theorieprüfung: Nach dem Lehrgang ist eine Prüfung mit Multiple-Choice-Fragen erfolgreich zu bestehen.

Gültigkeit und Registrierung

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre gültig. Zudem ist eine Registrierung als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erforderlich.

Betrieb von C1-Drohnen in der offenen Kategorie A1

Mit dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 dürfen C1-Drohnen in der offenen Kategorie A1 betrieben werden. Dabei ist sicherzustellen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden.

Weitere Anforderungen

  • Drohnenversicherung: Eine Haftpflichtversicherung für die Drohne ist gesetzlich vorgeschrieben. Drohnen Versicherung vergleichen.
  • Kennzeichnung: Die Drohne muss mit der Registrierungsnummer des Betreibers versehen sein.
  • Fernidentifikation: Die elektronische Identifizierung (e-ID) des Betreibers muss in der Software der Drohne hinterlegt und permanent gesendet werden.

💡 Hinweis: Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 kann bei verschiedenen Anbietern erworben werden. Ein Vergleich der Anbieter hilft, den passenden Kurs zu finden.
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Alternative Anbieter für das EU-Fernpilotenzeugnis A2

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Zusammenfassung

Für den Betrieb einer C1-Drohne ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Dieser kann durch einen Online-Lehrgang mit anschließender Theorieprüfung erworben werden. Zusätzlich sind eine Registrierung beim LBA, eine Haftpflichtversicherung, die Kennzeichnung der Drohne und die Einrichtung der Fernidentifikation notwendig.

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