Voraussetzungen für den Betrieb von C2-Drohnen
- Registrierung: Betreiber von C2-Drohnen müssen sich als UAS-Betreiber registrieren.
- Kennzeichnung: Die Drohne muss mit der Registrierungsnummer des Betreibers gekennzeichnet sein.
- Fernidentifikation: C2-Drohnen müssen über eine aktive Fernidentifikation verfügen.
- Versicherung: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Drohne ist gesetzlich vorgeschrieben.
Unterschiede zwischen OPEN A2 und OPEN A3
OPEN A2: Erlaubt das Fliegen in der Nähe von Menschen mit einem horizontalen Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern, der auf 5 Meter reduziert werden kann, wenn der Langsamflugmodus aktiviert ist. Voraussetzung ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2.
OPEN A3: Erfordert einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Hierfür genügt der EU-Kompetenznachweis A1/A3.
Erwerb des EU-Fernpiloten-Zeugnisses A2
Um das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 zu erhalten, müssen folgende Schritte absolviert werden:
- Theoretische Ausbildung: Teilnahme an einem Schulungskurs, der die erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
- Prüfung: Erfolgreiches Bestehen einer theoretischen Prüfung bei einer anerkannten Prüfstelle.
- Selbsterklärung: Bestätigung über die Durchführung praktischer Übungen in der Kategorie OPEN A3.
Einige anerkannte Schulungsanbieter für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 sind:
- Drone Class: Bekannt als einer der günstigsten Anbieter für den Drohnenführerschein.
- DPH-Drohnenschule: Bietet umfassende Onlinekurse für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 an.
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Wichtige Hinweise
- Aktualität der Informationen: Die gesetzlichen Bestimmungen können sich ändern. Es ist wichtig, sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen zu informieren.
- Verantwortung des Piloten: Der Fernpilot ist dafür verantwortlich, die Sicherheit während des Betriebs zu gewährleisten und alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Fazit
Für den Betrieb einer C2-Drohne in der Kategorie OPEN A2 ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 erforderlich. Dieses ermöglicht das Fliegen in der Nähe von Menschen unter Einhaltung spezifischer Sicherheitsabstände. Ohne dieses Zeugnis ist lediglich der Betrieb in der Kategorie OPEN A3 mit größeren Abständen zu bewohnten Gebieten gestattet.