Drohnen-Gesetze in Tschechien ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-tschechien Wenn du mit deiner Drohne in Tschechien fliegen möchtest, musst du dich an bestimmte Gesetze und Vorschriften halten. Seit dem 31. Dezember 2020 gilt in Tschechien die EU-Drohnenverordnung, die einheitliche Regeln für alle Mitgliedsstaaten bringt. Zusätzlich gibt es nationale Besonderheiten, die du unbedingt beachten solltest.

Registrierungspflicht für Drohnen in Tschechien

  • Pflicht zur Registrierung: Drohnenbetreiber müssen sich registrieren, es sei denn, die Drohne wiegt weniger als 250g und ist nicht mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. Kamera) ausgestattet.
  • Registrierungsnummer: Nach der Anmeldung erhältst du eine e-ID, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
  • EU-weite Anerkennung: Die Registrierung gilt in allen EU-Staaten.

Drohnenführerschein in Tschechien

Je nach Kategorie ist ein EU-Drohnenführerschein erforderlich:

  • Kategorie A1/A3: Online-Kurs und Prüfung.
  • Kategorie A2: Zusätzliche Theorieprüfung notwendig.

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Flughöhen- und Abstandsregeln

Besondere Regelungen in Tschechien

  • Mindestalter: 16 Jahre.
  • Flugverbotszonen: In den Nationalparks Elbsandsteingebirge, Böhmerwald, Riesengebirge und Thayatal gilt ein Flugverbot bis 300 Meter Höhe.
  • Drohnenversicherung: Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Hier Tarife vergleichen.

Strafen bei Verstößen

  • Bußgelder bis zu 185.000 €.
  • Beschlagnahmung der Drohne möglich.

Fazit

Beim Drohnenflug in Tschechien gelten sowohl EU-weite als auch nationale Vorschriften. Die Registrierungspflicht, Flugverbotszonen und Abstandsregeln sollten strikt eingehalten werden, um hohe Strafen zu vermeiden. Eine Versicherung wird dringend empfohlen.