Registrierungspflicht für Drohnen in Tschechien
- Pflicht zur Registrierung: Drohnenbetreiber müssen sich registrieren, es sei denn, die Drohne wiegt weniger als 250g und ist nicht mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. Kamera) ausgestattet.
- Registrierungsnummer: Nach der Anmeldung erhältst du eine e-ID, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
- EU-weite Anerkennung: Die Registrierung gilt in allen EU-Staaten.
Drohnenführerschein in Tschechien
Je nach Kategorie ist ein EU-Drohnenführerschein erforderlich:
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Flughöhen- und Abstandsregeln
- Maximale Flughöhe: 120 Meter in der offenen Kategorie.
- Flugverbotszonen: Flughäfen, Straßen und Naturschutzgebiete sind tabu.
- Abstand zu Flughäfen: Mindestens 10 Kilometer.
Besondere Regelungen in Tschechien
- Mindestalter: 16 Jahre.
- Flugverbotszonen: In den Nationalparks Elbsandsteingebirge, Böhmerwald, Riesengebirge und Thayatal gilt ein Flugverbot bis 300 Meter Höhe.
- Drohnenversicherung: Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Hier Tarife vergleichen.
Strafen bei Verstößen
- Bußgelder bis zu 185.000 €.
- Beschlagnahmung der Drohne möglich.
Fazit
Beim Drohnenflug in Tschechien gelten sowohl EU-weite als auch nationale Vorschriften. Die Registrierungspflicht, Flugverbotszonen und Abstandsregeln sollten strikt eingehalten werden, um hohe Strafen zu vermeiden. Eine Versicherung wird dringend empfohlen.