FAQs

Häufig gestellte Fragen

Darf meine Drohne auf meinem eigenen Grundstück fliegen?

Drohnenbesitzer fragen sich oft, ob sie ihre Drohne auf ihrem eigenen Grundstück fliegen lassen dürfen. Die kurze Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Doch es gibt eine Reihe von Regeln, die beachtet werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Privatsphäre und Sicherheitsvorschriften. Dieser Artikel erklärt, was bei Flügen auf eigenem Gelände zu beachten ist.

Drohnenflug auf privatem Grundstück: Erlaubt, aber mit Auflagen

Nach der EU-Drohnenverordnung und dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist das Fliegen einer Drohne über dem eigenen Grundstück erlaubt, jedoch gelten folgende Einschränkungen:

  • Drohnen unter 250 Gramm dürfen ohne Erlaubnis über Wohngrundstücke fliegen, solange sie keine Kamera oder andere Aufzeichnungsgeräte besitzen. Kameradrohnen sind nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers erlaubt.
  • Drohnen über 250 Gramm benötigen in jedem Fall die Erlaubnis des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten, um über dem Grundstück fliegen zu dürfen.

Maximale Flughöhe

Auch auf dem eigenen Grundstück dürfen Drohnen nur bis zu einer maximalen Flughöhe von 120 Metern über dem Boden geflogen werden. Diese Regel gilt in Deutschland für alle Drohnenflüge und dient der Sicherheit im Luftraum. Höhere Flüge erfordern eine behördliche Genehmigung.

Versicherungspflicht für Drohnen

Für alle Drohnen besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, auch wenn sie nur auf privatem Gelände genutzt werden. Diese Pflicht gilt für Drohnen jeder Größe und Klasse. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung schützt den Drohnenbesitzer im Schadensfall.

TIPP: Nutzen Sie einen Versicherungsvergleich, um die beste und kostengünstigste Haftpflichtversicherung für Ihre Drohne zu finden.

Drohnenflüge und Schutz der Privatsphäre

Einer der wichtigsten Aspekte beim Drohnenflug auf dem eigenen Grundstück ist der Schutz der Privatsphäre. Kameradrohnen dürfen keine Aufnahmen von Personen machen, ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Dies gilt insbesondere in Wohngebieten. Verstöße gegen diese Regeln können zu rechtlichen Konsequenzen führen, da Aufnahmen ohne Einwilligung gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.

Drohnenflug in speziellen Gebieten

Es gibt geografische Gebiete, in denen der Drohnenflug, auch auf privatem Grundstück, untersagt oder eingeschränkt ist. Dazu zählen:

  • Wohngebiete: Der Flug über Wohngrundstücke ist nur mit Erlaubnis des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten erlaubt.
  • Sicherheitszonen wie Krankenhäuser, Flughäfen oder Justizvollzugsanstalten: Hier gelten strenge Abstandsregeln und oftmals ist eine Genehmigung erforderlich.

Gewerbliche Drohnennutzung

Wer seine Drohne gewerblich nutzt, zum Beispiel für Luftbildaufnahmen, muss zusätzliche Regelungen beachten. In solchen Fällen ist eine gewerbliche Drohnenversicherung zwingend erforderlich. Diese spezielle Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Rahmen der gewerblichen Nutzung entstehen können. Zudem könnte eine Aufstiegsgenehmigung der Luftfahrtbehörde notwendig sein, besonders in sensiblen Bereichen oder für Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite.

TIPP: Sie können die besten Tarife für eine gewerbliche Drohnenversicherung hier vergleichen.

Was tun, wenn die Drohne abstürzt?

Falls Ihre Drohne abstürzt und dabei Schäden verursacht, greift die Haftpflichtversicherung. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass Ihre Drohne ordnungsgemäß versichert ist, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Zusammenfassung

Ja, Sie dürfen Ihre Drohne auf Ihrem eigenen Grundstück fliegen lassen, jedoch müssen Sie sich an bestimmte Vorschriften halten. Drohnen unter 250 Gramm dürfen ohne Erlaubnis fliegen, solange sie keine Kamera besitzen. Für schwerere Drohnen und Kameradrohnen ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich. Außerdem besteht eine Versicherungspflicht, und die Privatsphäre muss respektiert werden.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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