📌 Überblick: Drohnen-Gesetze in Belgien
- Registrierungspflicht: Alle Drohnenbetreiber müssen sich registrieren (außer Drohnen unter 250g ohne Kamera/Sensoren).
- Versicherungspflicht: Eine Drohnenversicherung ist in Belgien gesetzlich vorgeschrieben.
- Drohnenführerschein: Erforderlich je nach Kategorie (A1, A2, A3).
- Maximale Flughöhe: 120 Meter.
- Mindestaltersgrenze: 14 Jahre für einfache Flüge, 16 Jahre für A2/Spezielle Kategorie.
📋 Kategorien für Drohnenflüge
🟢 Offene Kategorie
Die offene Kategorie ist für den Freizeitgebrauch und einfache kommerzielle Einsätze gedacht:
- A1: Flüge über Einzelpersonen (keine Menschenansammlungen).
- A2: Flüge in der Nähe von Menschen (mind. 5-30m Abstand je nach Drohne).
- A3: Flüge fernab von Menschen (mind. 150m zu Wohngebieten).
🟠 Spezielle Kategorie
Erfordert eine behördliche Genehmigung basierend auf einer Risikoanalyse.
🔴 Zertifizierte Kategorie
Für komplexe Einsätze, z. B. Transport von Personen oder gefährlichen Gütern.
📝 Drohnen-Führerschein in Belgien
Für das Fliegen in der offenen Kategorie ist ein Drohnenführerschein erforderlich:
📢 Tipp: Der günstigste Anbieter für den Drohnenführerschein ist Drone Class. Alternativ kannst du auch den A2-Kurs bei dph-drohnenschule.de buchen.
⚠️ Nationale Besonderheiten in Belgien
- Registrierung über die belgische Luftfahrtbehörde erforderlich.
- Alle Drohnen müssen mit einer e-ID (Registrierungsnummer) gekennzeichnet sein.
- Flüge in der Nähe von Flughäfen sind streng verboten.
✅ Versicherungspflicht
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist für private und gewerbliche Flüge gesetzlich vorgeschrieben.
💡 Tipp: Falls du gewerblich fliegst, benötigst du eine spezielle Versicherung.
🗺️ Flugzonen & No-Fly-Zonen
Interaktive Karten mit geografischen Flugzonen findest du auf DroneGuide.
📌 Fazit
Belgien folgt den EU-Drohnenregeln, ergänzt durch nationale Vorschriften. Besonders wichtig sind die Registrierung, Versicherung und der Drohnenführerschein. Achte darauf, dass du dich vor jedem Flug über aktuelle No-Fly-Zonen informierst.